Beschlußvorlage analysiert

Liebe Nachbarn,

in diesem Artikel haben wir in einer Nacht- und Nebel-Aktion die Beschlußvorlage des Planungsreferats für den Stadtrat am kommenden Mittwoch, den 13.4.16, untersucht. Herr Amlong hatte uns ja versichert, daß diese Vorlage absolut wie ein Standardtext aussieht, den er wöchentlich mehrmals zu Gesicht bekäme.

Bei Analyse der Beschlußvorlage haben mitgewirkt:

  • Dr.-Ing. Christoph Söllner: hat an der TU München Elektro- und Informationstechnik studiert und wurde 2014 in diesem Fach promoviert. Seither ist er für unterschiedliche Firmen als freiberuflicher technischer Berater rund um Internetthemen (Hardware, Software, Webdesign, Internet-of-Things) tätig. Herr Dr. Söllner ist mit seiner Familie selbst Anwohner im Viertel und damit vom Planungsumgriff betroffen. Außerdem ist Herr Dr. Söllner Mitbegründer der Bürgerinitiative Pro-Fürstenried.
  • Robert Rimoczi: ist Unternehmer, stolzer Papa von zwei wunderbaren Mädchen, Gründer der Kraft- und Bewegungsakademie, freiberuflicher IT-Berater. Herr Rimoczi ist mit seiner Familie selbst Anwohner und damit vom angedachten Planungsumgriff betroffen. Außerdem ist Herr Rimoczi Mitbegründer der Bürgerinitiative Pro-Fürstenried.
  • Andreas Art: ist ein Münchner Kindl und Unternehmer seit 1989. Als Anwohner der Zuger Straße ist er selbst von den Planungen betroffen. Er war über ein Jahrzehnt Mitglied im Bezirksausschuss Maxvorstadt mit Schwerpunkt Planung und bringt daher einen reichen Erfahrungsschatz mit.
  • Dr. Gisela Krupski-Brennstuhl: ist im Bund Naturschutz und hat sich intensiv mit den Belangen der Ökologie in unserem Viertel auseinandergesetzt. Frau Dr. Krupski-Brennstuhl ist mit ihrer Familie Anwohnerin und damit selbst Betroffene.

Um die Fehler und Unklarheiten im Text zu kennzeichnen, verwenden wir zwei Schemata:

  • Sachlich falsch oder irreführend: der betroffene Satz / die getätigte Aussage ist sachlich falsch oder irreführend für das geplante Vorhaben. Die Begründung geben wir im Text -wenn erforderlich mit Quelle und Grafiken- an.
  • Keine konkrete Aussage: Wegen einer schwammigen Formulierung ist mit den Satz keine konkrete Aussage getroffen. Der Teil des Beschlusses etwa dient als Blankoscheck.

Zur besseren Kennzeichnung der Überschriften halten wir uns an ein streng numerisches Schema:

  • Römisch I. entspricht  Überschriftsebene 1 („1.“)
  • Lateinisch A) entspricht Überschriftsebene 2 („1.1.“)
  • Arabisch 1. entspricht Überschriftsebene 3 („1.1.1.“)
  • Arabisch 1.1. entspricht Überschriftsebene 4 („1.1.1.1.“)
  • Nicht Nummeriert entspricht Überschriftsebene 5 („1.1.1.1.1.“)

Unsere Anmerkungen sind, wie dieser Absatz, stets als Zitate ausgeführt. Der besseren Übersicht halber haben wir die originalen Umbrüche aus der PDF-Vorlage entfernt und unserem Layout angepaßt.

Vortrag der Referentin

Zuständig für die Entscheidung ist die Vollversammlung des Stadtrats gemäß §2 Nr. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München (nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung).

Bebauungsplan mit Grünordnung

Planungsanlass

Anlass der Planung ist ein Nachverdichtungsinteresse der Bayerischen Versorgungskammer (nachfolgend BVK) für ihre 13,5 ha große Wohnsiedlung aus den 60er Jahren an der Appenzeller Straße und Bellinzonastraße in Fürstenried-West im Stadtbezirk 19 – Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln.

Ein weiteres Grundstück mit einer Größe von ca. 0,6 ha befindet sich in Privateigentum. Dort wird angestrebt, entlang der Zuger Straße weitere Wohnungen zu errichten.

Das Nachverdichtungsinteresse geht einher mit der Notwendigkeit zur Schaffung neuen Wohnraums für die stetig steigende Bevölkerung Münchens bei gleichzeitig knapper werdenden Flächen. Auch im Konzept zur Langfristigen Siedlungsentwicklung der Landeshauptstadt München (LaSie) wird der Bereich der Großwohnanlage Fürstenried-West als geeigneter Standort für Maßnahmen zur „Qualifizierten Verdichtung“ ausgewiesen. Die Wohnanlage wird dabei dem Gebietstyp der „einheitlich strukturierten Wohnsiedlung“ zugeordnet, in der durch Aufstockungen und Ergänzungsbauten ein vielversprechendes und prioritäres Instrument zur weiteren Siedlungsentwicklung in München gesehen wird.

Inkonsistente Aussage!  Die Studie zur langfristigen Siedlungsentwicklung (PDF) hat sich die Großwohnsiedlung Fürstenried Ost detailliert angeschaut. Präziser geht es um eine Reihe L-förmig angeordneter Großsiedlungsbauten in der Züricher Straße, wie nachfolgend abgebildet (LaSie Seite 19 und Seite 16).

FW-Ost, LaSie S. 19Gebäude, S.16

Zwar ist richtig, daß ähnliche Siedlungen auch in Fürstenried West in der Nähe des Planungsgebietes existieren, und zwar entlang der Neurieder Straße:

L-Förmige Siedlungen süd-östlich des Planungsgebietes

L-Förmige Siedlungen süd-östlich des Planungsgebietes

Diese wurden aber erstens nicht von LaSie direkt untersucht und sind zweitens nicht im Planungsumgriff enthalten.

Ganz im Gegenteil: Auf Seite 17 ist im dritten Bullet-Point eine wesentliche Anforderung für die Nachverdichtung gegeben („Das Gebiet verfügt grundsätzlich über eine gute Erreichbarkeit sowie eine gute Versorgung mit Grünflächen, und Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen.“). Weder ist das Gebiet gut erreichbar (außerhalb der 600m U-Bahn-Radius im Gegensatz zu zwei U-Bahn-Stationen im untersuchten Gebiet), noch haben wir nennenswerte Einkaufsmöglichkeiten oder Dienstleistungen in unmittelbarer Nähe:

600m Radius, Planungsumgriff, Nahversorgung

Drittens: Die Vergrößerung der Grafik auf Seite 36 für den Südwesten zeigt eindeutig, daß ein Großteil des BVK-Planungsgebietes von LaSie als nicht geeignet zur Verdichtung ausgezeichnet ist.

LaSie - Verdichtungseignung

LaSie – Verdichtungseignung

Zusammenfassend: Das Planungsreferat hat mit der rot markierten Aussage zwar die Wahrheit gesagt, aber verschwiegen, daß der geplante Umgriff damit rein gar nichts zu tun hat. Die Argumentation mit LaSie stellt eine Täuschung des Stadtrates dar.

Planerische Voruntersuchungen haben ergeben, dass innerhalb des Planungsgebietes eine Nachverdichtung um ca. 600 Wohnungen möglich wäre.

Der wahrscheinlich gemeinte „Testentwurf“ der BVK ist bis heute nicht öffentlich. Sowohl Herr Kuffer wie auch Herr Amlong betonten bei unseren Treffen, daß ihnen der Inhalt dieses Entwurfes nicht bekannt sei. Eine andere Untersuchung, bei der die Zahl „600“ herauskam, ist uns nicht bekannt und wurde auch unseres Wissens nach seitens des Planungsreferats nicht veröffentlicht.

Damit konnten sich weder der Stadtrat noch die Öffentlichkeit bis heute von der Richtigkeit dieser Behauptung überzeugen und die Kriterien unabhängig prüfen.

Die für das Planungsgebiet bestehenden Bebauungspläne müssen, um die Nachverdichtung. zu ermöglichen, teilgeändert bzw. geändert werden. Basis für die Bauleitplanung soll ein städtebauliches und landschaftsplanerisches Gesamtkonzept sein, das über ein Wettbewerbsverfahren zu entwickeln ist.

Ausgangssituation

Eigentümer des Planungsgebietes, Lage im Stadtgebiet, Umgriff, Größe

Das Planungsgebiet liegt im Südwesten Münchens, unmittelbar an der Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Neuried.

Es erstreckt sich beiderseits der Appenzeller Straße und der Bellinzonastraße. Es wird im Westen von der Stadtgrenze, im Norden von der Forst-Kasten-Allee, im Nordosten von der Graubündener Straße begrenzt. Im Osten und Süden grenzt das Planungsgebiet an bebaute Nachbargrundstücke. Das Südende des Planungsgebiets schließt an die Neurieder Straße an. Im Südwesten springt das Planungsgebiet in Form eines rechtwinkligen Einschnitts von der Neurieder Straße und der Stadtgrenze zurück. (siehe Anlage 1)

Die Größe des Planungsgebietes beträgt insgesamt ca. 15,4 ha.

Der größte Teil des Planungsgebietes ist im Eigentum von fünf berufsständischen bzw. kommunalen Versorgungswerken: der Bayerischen Ärzteversorgung (BÄV), der Bayerischen Apothekerversorgung (BApV), der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZKdbG), der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VddKO) und der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB). Alle Versorgungswerke werden gesetzlich vertreten von der BVK mit Sitz in München. Diese Teilfläche von ca. 13,5 ha ist mit 1486 Wohnungen bebaut.

Das Grundstück Flurstück Nr. 651/13 an der Ecke Appenzeller Straße / Bellinzonastraße / Zuger Straße mit einer Größe von ca. 0,6 ha ist im Privateigentum (Wohnungseigentümergemeinschaft -WEG). Dieses Grundstück ist mit 54 Wohneinheiten bebaut.

Die öffentliche Straßenverkehrsfläche innerhalb des Planungsgebietes umfasst ca. 1,3 ha.

Planungshistorischer Kontext

Das Planungsgebiet ist Teil der Großwohnanlage Fürstenried-West. Damit ist es auch Teil einer bedeutenden, stadtbildprägenden Phase der Münchner Stadtentwicklung in den 1960er- und 70er-Jahren.

Die Großwohnanlage Fürstenried-West wurde im Verbund mit zwei weiteren Großwohnanlagen geplant und gebaut: Fürstenried-Ost und Neu-Forstenried. Die Autobahn München – Garmisch-Partenkirchen (A 95) und die Neurieder Straße grenzen die drei Anlagen gegeneinander ab.

Fürstenried-West, westlich der A 95 und nördlich der Neurieder Straße, wurde in zwei Abschnitten 1961-63 und 1967-70 errichtet. Insgesamt entstanden hier beiderseits der Graubündener Straße als Nord-Süd-Achse des Quartiers ca. 4000 Wohneinheiten, davon ca. 70 % öffentlich gefördert.

Fürstenried-West und Fürstenried-Ost wurden als Demonstrativbaumaßnahmen des Bundes und des Freistaates Bayern errichtet.

Städtebauliche Ausgangssituation

Im Planungsgebiet findet sich ausschließlich Geschosswohnungsbau in einer Kombination unterschiedlicher Typologien: Punkthäuser mit bis zu neun Geschossen, Zeilen sowie Zeilen mit Versätzen mit überwiegend vier Geschossen sowie ein Hochpunkt mit 14 Geschossen. Die Bebauung stammt im Wesentlichen aus der Entstehungszeit der Großwohnanlage und ist überwiegend mit Flachdächern versehen.

Die Bebauung auf Flurstück Nr. 651/13 an der Ecke Appenzeller Straße / Bellinzonastraße / Zuger Straße entstand Mitte der 1980er-Jahre, nachdem die ursprünglich an dieser Stelle vorgesehenen Einrichtungen zur Kinderbetreuung nicht realisiert worden waren. Die Häuser dieser späteren Bebauung tragen Satteldächer.

Die nähere und weitere Umgebung des Planungsgebietes ist durch sehr unterschiedliche Strukturen und Nutzungen geprägt:

  • Im Westen grenzt die Gemeinde Neuried mit einem bestehenden Grünzug und daran anschließender Wohnbebauung an.
  • Nördlich der Forst-Kasten-Allee liegt das Landschaftsschutzgebiet ‚Waldfriedhof‘ mit mehreren Spielfeldern einer Tennisanlage.
  • Östlich des Planungsgebietes, entlang der Graubündener Straße, konzentrieren sich zentralörtliche Einrichtungen wie etwa eine Bezirkssportanlage, Kindertagesstätte und verschiedene schulische Einrichtungen. Am südlichen Ende der Graubündener Straße liegt der Schweizer Platz mit seinem Ladenzentrum, dem U-Bahnhof Fürstenried-West, Endhalt der Linie U3, und ein kleiner Busbahnhof.
  • Zwischen dem Planungsgebiet und der Graubündener Straße liegen differenziert bebaute Nachbargrundstücke. Neben Geschosswohnungsbauten findet sich hier auch verdichteter Einfamilienhausbau in Reihenhauszeilen und Atriumhäusern in einer Teppichbebauung.
  • Südlich des Planungsgebietes, an der Südseite der Neurieder Straße, grenzt mit dem Ortsteil Maxhof ein Gebiet älterer Bebauung an, bestehend hauptsächlich aus Einzel- und Doppelhäusern und kleineren Mehrfamilienhäusern.
Landschaftsplanerische Ausgangssituation und Stadtklima

Das Planungsgebiet bildet einen überwiegend ebenen, zusammenhängend erlebbaren, gut durchgrünten Raum, in den die Bebauung in einer weitgehend gleichmäßigen Streuung eingestellt ist. Die Freiräume weisen eine hohe Bedeutung als wohnungsnahe Erholungsräume auf, die den Erholungsdruck auf angrenzende naturnahe Bereiche puffern.

Ein größerer, dicht bewaldeter, auf einem Wall liegender Grünraum fasst die Westgrenze des Planungsgebietes zur Nachbargemeinde Neuried, wo er mit dem dortigen Freiraum mit Wiese und Kleingartenanlage korrespondiert. Zusammenhängende Freiräume verteilen sich über das gesamte Planungsgebiet, sind aber entlang der Straßen in Teilen durch oberirdische Stellplatzanlagen unterbrochen oder durch Tiefgaragen unterbaut.

Die Grünflächen des Planungsgebietes sind fast ausschließlich gemeinschaftlich nutzbare Flächen. Die Versorgung der Anwohnerschaft mit privaten Freiflächen im Planungsgebiet ist ausreichend. Die Möglichkeiten zur Nutzung für Aufenthalt, Erholung und Spiel sind jedoch aufgrund des Umfangs und der Qualität des Angebots sehr gering und haben daher ein sehr hohes Aufwertungspotential. Den Erdgeschosswohnungen sind in Teilen kleine private Terrassen und- Grünflächen vorgelagert. Das übrige Angebot an privaten Freiflächen beschränkt sich auf Balkone und Loggien.

Subjektive und sachlich wahrscheinlich falsche Aussage. Wir haben im Planungsgebiet zum größten Teil grüne Wiesen als Freizeitflächen, die im Sommer lebhaft von den Familien mit Kindern für verschiedenste Aktivitäten (Picknick, Ballspiele, Toben etc.) benutzt werden, und zwar mit genügend Abstand zu gefährlichen Straßen (Appenzeller Straße und Forst-Kasten-Allee). Für Kinder existieren verteilt über das Gebiet vier ausgewiesene Spielplätze mit Spielgeräten und Sandkästen, öffentlich zugänglich. Der Aussage „sehr gering“ können wir nicht zustimmen.

Öffentliche Grünflächen sind im Planungsgebiet selber nicht vorhanden; der Zugang zu vorhandenen öffentlichen Grünflächen im Umfeld variiert innerhalb des Planungsumgriffs aufgrund der Lage und Distanz sehr stark.

Auch das ist zwar sachlich richtig, weil es private Grünflächen sind. Aber: Nachdem keinerlei Flächen eingefriedet sind, besteht de facto für die Öffentlichkeit eine vollkommene Bewegungsfreiheit zu allen vorhandenen Freizeit- und Grünflächen im Planungsgebiet!

Größere Baumgruppen finden sich – zusätzlich zum bewaldeten Westrand – an den übrigen Rändern des Planungsgebietes, sowohl zu den umgebenden Straßen als auch zu den bebauten Nachbargrundstücken hin. Das Innere des Planungsgebietes wird durch die großzügigen, die Gebäude umfließenden Wiesenflächen und darin befindlichen kleineren Baumgruppen und Einzelbäume geprägt.

Nicht nur die Forst-Kasten-Allee, auch die Graubündener Straße und die Neurieder Straße sind beidseitig mit Bäumen bepflanzt und geben der gesamten westlichen Hälfte der Großwohnanlage Fürstenried-West einen grünen Rahmen.

Der Baumbestand besteht überwiegend aus Laubbäumen mit Stammumfängen von ca. 0,6 bis 1 ,8 m. Die Bäume und Gehölzstrukturen sind zum Großteil erhaltenswert. Im Bestand bieten die großzügigen Freiflächen, aber auch die Gebäude selber, wichtige Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten:‘ Insbesondere für Vögel bestehen hier Brut- und Nahrungshabitate. Nördlich und nordöstlich befinden sich mehrere Biotopflächen mit Vorkommen von Rote-Liste-Arten. Dies stellt kein Planungshindernis dar, ist aber bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Das Gebiet ist aufgrund der großen Freiflächen und der Eingrünung als klimatisch günstig zu bewerten.

Verkehrliche Erschließung

Das Planungsgebiet wird über die Appenzeller Straße, die Bellinzonastraße und die Forst-Kasten-Allee erschlossen. Alle drei Straßen binden an die übergeordnete Graubündener Straße als zentrale Nord-Süd-Achse der Großwohnanlage Fürstenried-West an.

Der ruhende Verkehr ist derzeit auf offenen Stellplatzanlagen und in Tiefgaragen untergebracht. Die Besucherstellplätze liegen im Straßenraum.

Motorisierter Individualverkehr (MIV)

Das Quartier ist durch eine gestalterisch ausgeprägte Netzhierarchie gekennzeichnet. Die Appenzeller Straße übernimmt die Funktion einer Sammelstraße. Die zwischen Appenzeller Straße und den Randstraßen eingehängten untergeordneten Erschließungsstraßen sind Wohnstraßen bzw. Wohnwege. Das gesamte Quartier ist als Tempo 30-Zone ausgewiesen.

Die Belastung der Appenzeller Straße liegt an der Einmündung zur Graubündener Straße bei ca. 2540 Kfz/täglich (Kfz/d) und nimmt nach Norden kontinuierlich ab auf ca. 1.650 Kfz/d zwischen Tessiner Straße und Bellinzonastraße und ca. 1.480 Kfz/d an der Einmündung zur Forst-Kasten-Allee. Die Bellinzonastraße ist mit ca. 770 Kfz/d belastet. In erster Linie aufgrund des Busverkehrs ergeben sich Schwerverkehrsanteile von ca. 6 % in der Appenzeller Straße. ln der Bellinzonastraße wurde kein Schwerverkehr (≥ 3,5 t) festgestellt.

Fehlerhaftes Gutachten: Die kommunale Abfallentsorgung fährt wöchentlich in allen Nebenstraßen, um die Mülltonnen zu leeren. Jede Methodik, die keinen Schwerverkehr feststellt, muß fehlerhaft sein.

Fehlende Information: Wie hoch ist die Belastung der Graubündener/Forst-Kasten-Allee im Nord-Osten des Gebietes? Sie dürfte wegen des Durchgangsverkehrs nach Neuried um einiges höher liegen!

Die erhobenen Spitzenbelastungen betragen in der Appenzeller Straße ca. 250 Kfz/Stunde (Kfz/h) morgens und ca. 200 Kfz/h abends. Die Bellinzonastraße hat morgens eine Belastung von ca. 60 Kfz/h, abends von ca. 70 Kfz/h.

Ruhender Verkehr

Derzeit stehen innerhalb des Planungsgebietes auf oberirdischen Stellplatzanlagen und in Tiefgaragen 1068 Stellplätze zur Verfügung, die teilweise im Zuge der früheren Baugenehmigungen zum Nachweis der erforderlichen Stellplätze dienten. Weitere 289 Stellplätze stehen in den Straßenräumen zur Verfügung.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Nächstgelegener ÖPNV-Knoten ist der U-Bahn- und Busbahnhof Fürstenried West. Entsprechend einer ersten Voruntersuchung werden voraussichtlich etwa die Hälfte der geplanten zusätzlichen Wohnungen innerhalb eines 600 m-Radius um den U-Bahnhof Fürstenried-West liegen. Als Zubringer zur U-Bahn fungiert insbesondere die Buslinie 166, die das Planungsgebiet schleifenförmig über Graubündener Straße – Forst-Kasten-Allee – Appenzeller Straße mit fünf Haltestellen bedient. Bei einem angenommenen Haltestellenradius für Buslinien von 300m wird das Planungsgebiet gut abgedeckt.

Sachlich falsch bzw. täuschend formuliert: Wie im Bild oben dargestellt, hier noch einmal gezeigt, überschneidet sich der 600m-Radius mit dem Planungsgebiet nur geringfügig. Potentielle Flächen und möglicherweise aufstockbare Häuser haben wir hier noch zusätzlich eingezeichnet:

600m Radius, Planungsumgriff, Nahversorgung, Verdichtungskandidaten

600m Radius, Planungsumgriff, Nahversorgung, Verdichtungskandidaten

Es erscheint wegen des einfachen Verhältnisses der Flächen schon jetzt unrealistisch, auf diesen Gebieten 300 (!) Wohnungen unterzubringen.

Woher die 300m Umkreis zu Bushaltestellen rühren, ist uns unklar. In der LaSie-Studie wird dies nicht erwähnt.

Die Metrobuslinie 56, die vom U-Bahnhof Fürstenried-West über Großhadern und Pasing bis zum Schloss Blutenburg führt, dient das Planungsgebiet über einen Halt an der Kreuzung Graubündener Straße/Bellinzonastraße an.

Fußgänger- und Radverkehr

Die Appenzeller Straße als Erschließungsmagistrale des Wohnquartiers ist gekennzeichnet durch breite Gehwege und straßenbegleitenden Baumbestand. Radwege sind nicht vorhanden, da das gesamte Quartier als Tempo 30-Zone ausgewiesen ist. Eine Fußwegeverbindung zu den im Westen angrenzenden Wohnquartieren von Neuried fehlt.

Vorbelastungen

Zur Beurteilung der auf das Planungsgebiet einwirkenden Geräusche wurde eine schalltechnische Voruntersuchung durchgeführt.

Verkehrslärm

Der Vorbelastung durch Verkehrslärm liegen die Verkehrszahlen des Prognose-Planfalls 2025/2030 zugrunde; das bedeutet, dass der durch die geplante Nachverdichtung ausgelöste zusätzliche Verkehr darin bereits berücksichtigt wurde.

Entlang der Neurieder Straße, der Graubündener Straße und der Forst-Kasten-Allee sind Belastungen durch Verkehrslärm vorhanden. Die höchsten Belastungen treten im Kreuzungsbereich Graubündener Straße / Forst-Kasten-Allee mit ca. 66 dB(A) tagsüber und 56 dB(A) nachts sowie an der Neurieder Straße mit ca. 69 dB(A) tagsüber und 59 dB(A) nachts auf. Somit werden die Orientierungswerte der DIN 18005 für Reine Wohngebiete (50 bzw. 40 dB(A) tags/nachts) sowie für Allgemeine Wohngebiete (55 bzw. 45 dB(A) tags/nachts) insbesondere in straßennahen Bereichen überschritten, in weiten Teilen des Planungsgebietes (v.a. in rückwärtigen Bereichen) aber eingehalten.

Gesundheitsgefährdende Beurteilungspegel von mehr als 65/60 dB(A) tags/nachts werden jedoch nur entlang der Neurieder Straße, der Graubündener Straße und Forst-Kasten-Allee erreicht; dies betrifft selbst die bestehenden Gebäude allenfalls punktuell.

Irreführend: Weswegen „nur“? Es handelt sich um die drei größten und einschließenden Straßen.

Sportlärm

Des Weiteren wird das Planungsgebiet durch die Emissionen der im Norden benachbarten Tennisplätze des TSV Forstenried und durch die östlich an die Graubündener Straße angrenzende Bezirkssportanlage belastet.

Durch diese Einrichtungen bedingt liegen insbesondere im nördlichen und östlichen Teil des Planungsgebietes erhöhte Immissionen durch Sportanlagenlärm vor. Die höchsten Belastungen treten rechnerisch an Sonn- und Feiertagen während der Ruhezeit (13.00 bis 15.00 Uhr) auf.
Im Einzelnen wurden hierfür innerhalb der Ruhezeit rechnerisch Beurteilungspegel von 56 dB{A) an den Gebäuden im Norden des Planungsgebietes sowie von 59 dB(A) an den Gebäuden an der Graubündener Straße ermittelt. Außerhalb der Ruhezeiten ergeben sich aufgrund der rechnerischen Ermittlung an den Gebäuden im Norden des Planungsgebietes Beurteilungspegel von bis zu 55 dB(A) und bis zu 57 dB{A) an den Gebäuden an der Graubündener Straße. Für den Fall „werktags“ wurden rechnerisch Beurteilungspegel von bis zu 52 dB(A) innerhalb der Ruhezeit und bis zu 55 dB(A) außerhalb der Ruhezeit an den Gebäuden im Norden des Planungsgebiets sowie von bis 49 dB(A) innerhalb der Ruhezeit und bis zu 47 dB(A) außerhalb der Ruhezeit an den Gebäuden an der Graubündener Straße ermittelt.

Durch die Immissionen durch Sportanlagenlärm kommt es somit an einigen Gebäuden am nördlichen und östlichen Rand des Planungsgebietes zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte gemäß 18. BlmSchV für Reine Wohngebiete (50 dB(A) innerhalb der Ruhezeit / 55 dB(A) außerhalb der Ruhezeit). Hierbei wurden bereits um 5 dB{A) erhöhte Immissionsrichtwerte aufgrund des sogenannten „Altanlagenprivilegs“ berücksichtigt.

Die Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete unter Berücksichtigung des sogenannten „Altanlagenprivilegs“ (55 dB(A) innerhalb der Ruhezeit / 60 dB(A) außerhalb der Ruhezeit) werden im Norden an der Forst-Kasten-Allee geringfügig um 1 dB(A) und an der Graubündener Straße um 4 dB(A) an Sonn- und Feiertagen innerhalb der Ruhezeit überschritten. Außerhalb der Ruhezeit können die Immissionsrichtwerte eingehalten werden.

Da im Nachtzeitraum keine Nutzung der Sportanlagen erfolgt, werden die Immissionsrichtwerte für den Nachtzeitraum (sowohl für ein Reines Wohngebiet, als auch für ein Allgemeines Wohngebiet) im gesamten Planungsgebiet eingehalten.

Gewerbelärm

Durch die Nutzung des Parkplatzes der Bezirkssportanlage im Zusammenhang mit dem gewerblichen Betrieb des „Spectaculum Mundi“ kommt es zu erhöhten Gewerbelärm-Immissionen an den Gebäuden entlang der Graubündener Straße. Hierbei werden rechnerisch Beurteilungspegel von bis zu 37 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts hervorgerufen.

Somit werden tags sowohl die Immissionsrichtwerte für Reine Wohngebiete (50 dB(A)) als auch Allgemeine Wohngebiete (55 dB(A)) deutlich unterschritten, nachts aber die Immissionsrichtwerte für Reine Wohngebiete (35 dB(A)) als auch Allgemeine Wohngebiete (40 dB(A)) überschritten.

Planerische und planungsrechtliche Ausgangssituation
Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung

Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung ist das Planungsgebiet als Reines Wohngebiet dargestellt und mit der Signatur „Maßnahmen zur Verbesserung der Grünausstattung“ belegt. Der westliche Rand des Planungsgebietes ist als Allgemeine Grünfläche ausgewiesen. Im Süden quert in Verlängerung der abknickenden Appenzeller Straße eine Örtliche Grünverbindung das Planungsgebiet (bis zum Stadtrand). Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich, der Bebauungsplan kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Bebauungspläne

Die bestehende Bebauung des Planungsgebietes wurde auf Grundlage von drei Bebauungsplänen errichtet:

  • Bebauungsplan Nr. 374, rechtsverbindlich seit 20.02.1968 für den nördlichen Bereich; er setzt Reine Wohngebiete, Verkehrsfläche und öffentliche Grünanlage fest.

Möglicherweise sachlich falsch. Das Grundstück der BVK, auf dem der REWE stand und das zugehörige Grundstück des ehemaligen Restaurants „La Molisana“ (damaliger Eigentümer uns unbekannt) wurde inzwischen von Gewerbe zu Wohngebiet umdeklariert. Damit muß auch der Bebauungsplan an dieser Stelle geändert worden sein, denn daß die Stadt München jahrelang zwei Gewerbebetriebe in einem Reinen Wohngebiet klaglos gestattet, erscheint unwahrscheinlich.

  • Bebauungsplan Nr. 535, rechtsverbindlich seit 10.11.1970 für den südlichen Bereich; er setzt überwiegend Reine Wohngebiete und im Südwesten (außerhalb des aktuellen Planungsumgriffs) eine Gemeinbedarfsfläche für eine Volksschule fest.
  • Bebauungsplan Nr. 1026, rechtsverbindlich seit 20.03.1981; er umfasst das Eckgrundstück Appenzeller Straße / Bellinzonastraße / Zuger Straße und setzt ein Reines Wohngebiet fest.

Durch die Planung werden die Bebauungspläne Nr. 374 und Nr. 535 teilgeändert, der Bebauungsplan Nr. 1026 wird geändert.

Planungsziele

Städtebauliche und landschaftsplanerische Ziele

Übergeordnetes Ziel der Entwicklung soll eine nachhaltige Verdichtung sein. Nach intensiver Analyse des Planungsgebietes wurde die vorhandene Grundstruktur als intakt und leistungsfähig erkannt.

Welche Grundstruktur ist gemeint? Bei Nahversorgung, ÖPNV und ruhendem Verkehr haben wir schon jetzt größte Schwierigkeiten.

Der Städtebau lässt eine moderate Verdichtung ohne Verlust vorhandener Qualitäten zu; vielmehr können auch neue Qualitäten geschaffen werden. In diesem Sinne soll sich das künftige Entwurfskonzept als eine Weiterentwicklung vorhandener Strukturen verstehen.

Unkonkret. Klingt gut, sagt aber nichts aus. Was bedeutet „moderat“ konkret? Welche „vorhandenen Qualitäten“ sind gemeint?

Im Einzelnen werden dafür folgende wesentliche Ziele definiert:

  • Nachverdichtung der vorhandenen Gebäudestruktur durch Aufstockungen und Neubauten unter Berücksichtigung des städtebaulichen Gesamtkonzepts und der gebietstypischen Gebäudestruktur;
  • grundsätzlicher Erhalt der Gebietstypologie in seiner Kombination von punkt- und zeilenförmigen Gebäuden mit dem dazwischen fließenden, offenen Grünraum;
  • Nachverdichtung weitestgehend unter Berücksichtigung bereits versiegelter Flächen (Aufstockung oder Verlagerung und Überbauung offener Stellplatzanlagen);

Mögliche Neuversiegelung „wesentliches Ziel“, um das 600 Wohnungen erreichen zu können? Auch weil:

Verlagerung wohin? Es ist schon jetzt absehbar, daß kein Platz mehr im Planungsgebiet vorhanden ist.

  • Schaffen eines zusätzlichen vielfältigen und zeitgemäßen Wohnangebots mit 30% gefördertem Wohnungsbau entsprechend den Grundsätzen der Sozialgerechten Bodennutzung; soweit möglich Verbessern des Wohnumfelds bestehender Wohnungen;

Unklar: Verbessern wie? Warum nur „soweit möglich“?

  • Prüfung ergänzender Angebote für die Bewohnerschaft an geeigneten Stellen im Erdgeschoss;

Warum nicht „Schaffen ergänzender Angebote…“?

  • Nachweis der ursächlichen Kindertageseinrichtungen und einer Einrichtung zur Deckung des Umgebungsbedarfs innerhalb des Planungsgebietes;
  • Erhalt und Aufwertung vorhandener Freiraumqualitäten durch Auflassen bisheriger ebenerdiger Stellplatzanlagen, Versorgung mit multifunktionalen Flächen und durch ein qualitätsvolles Angebot an Erholungs-, Aufenthalts- und Spielbereichen für alle Nutzergruppen;

Somit ist es ein erklärtes Ziel, bisher vorhandene (und nachgewiesene) Stellplätze trotz Parkplatznot abends zu entfernen, ohne daß das Ziel, neue Parkplätze zu schaffen, explizit formuliert wäre.

  • Verknüpfung der Freiflächen zu einem vernetzten Freiflächensystem und Verbesserung der fußläufigen Durchquerung insbesondere nach Neuried;
  • Wahrung des offenen baumbestandenen Freiflächencharakters mit Erhalt des Gehölzgürtels am westlichen Ortsrand und des überwiegenden Baumbestandes u.a. zum kleinräumigen Luftaustausch;
  • Minimierung der Eingriffe in den Naturhaushalt;

Zu schwammig formuliert. Freibrief zum Abholzen hiermit erteilt.

Inkonsistente Aussage. Diese Aussage steht diametral zum Vortrag von Frau Anita Bühler vom Planungsreferat am 2.2.16 in der BA-Sitzung vor knapp 100 Zeugen, bei der sie wortwörtlich sagte, daß der Baumbestand an der Westgrenze zu Neuried unangetastet bleibt, und die BürgerInnen sich da keine Sorgen machen müßten.

  • Nachverdichtung unter Berücksichtigung eines Konzepts im Sinne der Nachhaltigkeit und der Energieeffizienz;
  • Berücksichtigung der typischen Ansprüche verschiedener Nutzergruppen im Sinne des Gender Mainstreaming und der Inklusion;
  • Verträgliche Abwicklung des Neuverkehrs im bestehenden, regionalen und örtlichen Hauptstraßennetz.

Ziel ist nicht erreichbar: Wann ist die „Verträglichkeit“ denn erreicht? Die Neurieder Straße Richtung Solln ist schon jetzt im Berufsverkehr derartig überlastet, daß sich der Verkehr nach Planegg zurückstaut.

 

Im Übrigen fehlen die folgenden expliziten Ziele:

  • Nachweis von Schulplätzen (KiTa und KiGa stehen ja explizit drin), sowohl Grundschule, wie auch weiterführende Schulen
  • Berücksichtigung ÖPNV-Auslastung auch wegen anderer Verdichtungsprojekte
  • Bürgerbeteiligung, nicht nur Information
Art und Maß der baulichen Nutzung
Wohnen

Umfangreiche Voruntersuchungen und Abstimmungen haben ergeben, dass innerhalb des Planungsgebietes eine Nachverdichtung um ca. 600 Wohnungen möglich ist.

Unklar: Welche umfangreichen Untersuchungen waren das? Öffentlich / „unseren“ Stadträten bekannt ist nur eine einzige: das Verkehrsgutachten.

Die endgültige Anzahl der zusätzlichen Wohneinheiten ist entwurfsabhängig und wird über das anstehende Wettbewerbsverfahren ermittelt.

Unklar: Es können also auch mehr werden!?

Im Zuge der weiterem Planungen wird die Unterbringung ergänzender Angebote für die Bewohnerschaft (z. B. kleinere Läden für die Deckung des Bedarfs an Lebensmitteln für den täglichen Bedarf, eine Bäckerei, ein Cafe oder eine Gaststätte) an geeigneter Stelle in Erdgeschossbereichen innerhalb des Planungsgebietes geprüft.

Unklar: Warum nur geprüft? Das Viertel soll doch aufgewertet werden, oder nicht? Den Supermarkt in gut erreichbarer Lage in der Bellinzonastraße gibt es seit 2011 nicht mehr. Das Restaurant ist einige Jahre später umgezogen (worden).

Soziale Infrastruktur

Durch die geplanten Wohnbauflächen wird ein zusätzlicher Bedarf an Kindertageseinrichtungen ausgelöst, der durch die Ausweisung entsprechender Standorte und dazugehörender Freiflächen innerhalb des Planungsgebietes zu sichern ist.

Für ca. 600 zusätzliche Wohnungen wird nach derzeitigem Kenntnisstand ein ursächlicher sozialer Infrastrukturbedarf von 49 Kinderkrippenplätzen (entspricht ca. vier Gruppen) und 105 Kindergartenplätzen (entspricht ca. vier Gruppen) ausgelöst. Bei der Planung sollten daher insgesamt drei Standorte mit jeweils zwei Kinderkrippen- und zwei Kindergartengruppen berücksichtigt werden. Darin enthalten ist auch ein nicht ursächlicher Umgebungsbedarf von einer Kindertageseinrichtung mit jeweils zwei Kinderkrippen- und zwei Kindergartengruppen.

Des Weiteren wird ein ursächlicher Bedarf von 127 Grundschulplätzen ausgelöst. Das Nachverdichtungsprojekt befindet sich im Sprengel der Grundschule an der Walliser Straße 5. Für die ansteigenden Schülerzahlen wird unter Annahme einer stufenweisen Realisierung ab 2020 ein zusätzlicher Raumbedarf an dieser Grundschule voraussichtlich ab dem Schuljahr 2022/23 notwendig. Auf dem Grundstück der Grundschule an der Walliser Straße wird derzeit keine Erweiterungsmöglichkeit gesehen. Es wird geprüft, ob der zusätzliche Raumbedarf durch Auslagerung der Mittelschule in einen Neubau auf dem Grundstück der Grundschule an der Königswieser Straße 7 geschaffen werden kann.

Als Alternative wird eine Sprengeländerung vom Grundschulsprengel Walliser Straße 5 zur Grundschule Königswieser Straße 7 geprüft, welche dann mit einem noch zu prüfenden Anbau/Umbau auf dem Schulgrundstück Königswieser Straße verbunden wäre. Entsprechende Prüfungen sind im Referat für Bildung und Sport eingeleitet.

Sie möchten also im Ernst prüfen, ob Sie Grundschüler über die höchst-gefährliche Neurieder Straße zur Schule schicken wollen?! Wer hat sich das denn ausgedacht? Im Übrigen entsprechen 127 Grundschüler ca. 6 neuen Klassen. Wie sollen die jemals an der Königswieser Schule unterkommen? Handarbeitszimmer, Pausenhof, etc.

Sachlich fehlende Information: Wie wirkt sich die auch in den kommenden Jahren anstehende Verdichtung im Maxhofviertel auf den Sprengel der Königswieser Straße aus?

Fehlende Alternative: Was passiert, wenn der Nachweis der Grundschulplätze fehlschlägt? Wie fließt das Ergebnis der Prüfung hier in das Planungsverfahren zurück?

Verkehrliche Erschließung

Im vorliegenden Verkehrsgutachten wird unter Berücksichtigung der beabsichtigten Nachverdichtung und weiterer Prognoseeckdaten ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von ca. 2000 Kfz-Fahrten pro Tag ermittelt.

Fehlende Information: Im gesamten Wohngebiet? Für welche Straßen? Wurden die Einkaufsfahrten berücksichtigt? Zusätzliche Parkplatzsuchfahrten?

Das Verkehrsgutachten hat gezeigt, dass aus dem Vorhaben keine wesentlichen Verschlechterungen des Verkehrsablaufs zu erwarten sind. Das Straßennetz kann das ermittelte zusätzliche Verkehrsaufkommen ausreichend gut bewältigen.

Sachlich sehr wahrscheinlich falsch, zumindest aber nicht haltbar. Die Neurieder Straße ist morgens im Berufsverkehr verstopft und staut bis Planegg zurück. Das Straßennetz kann so definitiv keine neue Belastung mehr im Berufsverkehr verkraften, insbesondere nicht mit den anderen Verdichtungsprojekten im Maxhof, an der Neurieder Straße (ehem. Post) und in Solln (Liesl-Karlstadt-Straße, Herterichstraße).

Ausbaumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, mit Ausnahme von ggf. notwendigen Anpassungen der Grundstückserschließungen, sind daher nicht erforderlich.

Zusätzlich zu den erforderlichen Stellplätzen bestehender Wohnungen sind für die geplante Nachverdichtung im Planungsumgriff weitere Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt München in Tiefgaragen nachzuweisen.

Vorsicht: Hier droht der Freibrief für ein Verkehrschaos.

  1. Von der Stellplatzsatzung München (2007) kann im Bebauungsplan abgewichen werden (§1).
  2. Die Satzung sagt explizit aus, daß eine Ablöse bei Unmöglichkeit der Herstellung gestattet ist (§4.4). Der Preis beträgt 7500 EUR pro Parkplatz (wir sind außerhalb Zone II). Das ist wahrscheinlich weitaus weniger, als ein Tiefgaragenplatz kostet. Für einen Investor sind die 6 Mio. EUR (bei überschlagsmäßigen 800 Parkplätzen) bei 600 Wohnungen Peanuts!

Wir hatten ja bereits unsere eigene Untersuchung veröffentlicht, in der wir den Bedarf an über 800 Parkplätzen aufgezeigt hatten, wenn denn alles wie geplant umgesetzt würde. 800 Parkplätze können bei uns in Tiefgaragen hinten und vorne nicht unterkommen.

Auch unter Berücksichtigung der künftigen zusätzlichen Wohneinheiten können ausreichend Besucherstellplätze innerhalb des Planungsgebietes bzw. an den jeweils angrenzenden Seiten der umliegenden Straßen nachgewiesen werden. Aufgrund der günstigen ÖPNV-Erschließung des Planungsgebietes wird für die im öffentlichen Straßenraum anzubietenden Besucherstellplätze ein Angebot von einem Besucherstellplatz für ca. acht Wohnungen als ausreichend erachtet.

Diese Aussage halten wir aufgrund eigener Rechnungen für falsch.

Immissionsschutz

Auf das Planungsgebiet wirken Immissionen durch Verkehrs-, Sport- und Gewerbelärm ein (siehe Ziffer 2.7).

Insbesondere aktive Schallschutzmaßnahmen sowie ein Abrücken der geplanten schutzbedürftigen Nutzungen sind dabei aufgrund der gewachsenen Siedlungsstruktur und der sehr beschränkten Flächenverfügbarkeit nicht möglich. Der Schutz der geplanten Nutzungen hat daher über geeignete städtebauliche Konfigurationen, Grundrissanordnungen sowie über passive Schallschutzmaßnahmen zu erfolgen.

Unklare Information: Inwiefern ist dann Platz für Neubauten?

Die Bewältigung des erforderlichen Immissionsschutzes ist u.a. Aufgabe des geplanten Wettbewerbsverfahrens. Dabei sollte der städtebauliche Ansatz durch eine geeignete Anordnung eventueller weiterer Baukörper auch den Schutz der Freiflächen berücksichtigen.

Notwendige Schallschutzmaßnahmen werden im anschließenden Bebauungsplanverfahren geprüft und festgesetzt.

Grünplanung

Zur Freiflächenversorgung und Durchgrünung sind im Planungsgebiet weiterhin ausreichend große, zusammenhängende Freiflächen vorzusehen, die vielfältige Nutzungen ermöglichen und durch eine prägnante Gestaltung maßgeblich zur Attraktivität und Identitätsbildung beitragen. Ziel ist es, die gebietstypischen fließenden Freiräume mit ihrem prägenden Baumbestand weitestgehend und den waldartigen Ortsrand im Westen nach Möglichkeit vollständig zu erhalten und Freiflächen zu schaffen, die eine hohe Aufenthaltsqualität mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten für alle Anwohner und Anwohnerinnen aufweisen.

Zu ungenau: Wie oben schon moniert ist das ein Freibrief für’s Abholzen und steht im Widerspruch zu Frau Bühlers öffentlicher Aussage vom 2.2.16 im BA. Denn dort war von „nach Möglichkeit“ keine Rede!

Die Grünstruktur kann durch gemeinschaftliche, aber auch zugeordnet privat nutzbare Dachgärten verbessert werden.

Zu ungenau: Das bedeutet also, daß die Dachgeschoßwohnungen als sündhaft teure Lofts ausgestaltet werden und damit für Investoren äußerst lukrative Investitionsobjekte darstellen sollen? Wie ist ein privater Dachgarten eine Verbesserung? Er wäre ja auf dem Dach dem Großteil der Öffentlichkeit entzogen.

Grundsätzlich sollen im Planungsgebiet die Freiflächen unter Wahrung ihres offenen Charakters mit gewachsenem Baumbestand multifunktional nutzbar sein und dabei den Ansprüchen verschiedener Nutzergruppen gerecht werden. Zusätzlich wird im weiteren Planungsverfahren geprüft, inwieweit hinsichtlich erforderlicher öffentlich nutzbarer Grünflächen anderweitige Möglichkeiten zur Kompensation im Umfeld bestehen oder durch Flächensicherung innerhalb des Planungsgebietes umsetzbar sind.

Die ökologischen Funktionen des Naturhaushaltes sollen durch Rückbau von oberirdischen Stellplatzanlagen, der die Neuversiegelung  etwas kompensieren kann, Dachbegrünungen und die Anreicherung der Grünflächen mit ökologisch wirksamen Strukturen gefördert werden.

Zu ungenau: Neuversiegelung als Planungsziel impliziert.

Es ist auf die Verknüpfung der Grünräume, insbesondere des Ortsrandes mit der übergeordneten Grünbeziehung im Norden und der örtlichen Grünverbindung im Süden als auch auf Wegebeziehungen insbesondere nach Neuried zu achten.

Nachhaltigkeit, Anforderungen von Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen, Gender Mainstreaming

Die Landeshauptstadt München hat sich zum Ziel gesetzt, die größtmöglichen lokalen Kohlendioxid-Reduktionspotentiale zu erschließen und bis zum Jahr 2030 die C02-Emissionen um mindestens 50 % (gegenüber dem Jahr 1990) zu verringern. Diese Bestrebungen sind Bestandteil der Leitlinie Ökologie der Stadt München. Insbesondere der Teilaspekt „Klimawandel und Klimaschutz“ und die Richtlinien für den Ausbau und die Förderung von erneuerbaren Energien bieten wesentliche Anknüpfungspunkte für die künftige Stadtentwicklung.

Die Planung soll nach den Grundsätzen des nachhaltigen Planens und Bauens erfolgen.

Sinnfreier Satz. Klingt gut, und bedeutet konkret gar nichts.

Die Planung soll zudem im Sinne einer gendergerechten Planung und gemäß den Anforderungen von Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen entwickelt werden. Im Sinne eines Gender Mainstreaming sollte deshalb beispielsweise beim Entwurf der Freibereiche eine angstfreie Benutzung für Frauen, Kinder, Jugendliche und ältere Mitmenschen in einer hohen Aufenthaltsqualität erreicht werden, insbesondere durch die Schaffung gut einsehbarer und belebter öffentlicher Bereiche und Wege sowie durch Sichtverbindungen dorthin und zu Orientierungspunkten.

Zu ungenau:  Wie hoch die die Qualität denn? Drei Meter hoch? Was bedeutet „gut einsehbar“ konkret? Welche Orientierungspunkte sind gemeint? Generell: Derartig subjektive Formulierungen dürfen als Ziel mangels Erreichbarkeit nicht formuliert werden!

Das verdichtete Planungsgebiet soll kinder-und familiengerecht sein.

Zu ungenau: Warum heißt es nicht „wird…“? Wann ist dieses Ziel erfüllt? Siehe Sozialwohnungsanteil und weiter oben angegebene Zahlen Kinder betreffend.

Sachlich inkonsistent: Wie paßt dieses Ziel mit dem steigenden Verkehrsaufkommen zusammen?

Sozialgerechte Bodennutzung / Städtebaulicher Vertrag

Die durch die Planung entstehenden ursächlichen Kosten und Lasten müssen gemäß den vom Stadtrat beschlossenen „Verfahrensgrundsätzen zur Sozialgerechten Bodennutzung“ von den Planungsbegünstigten getragen werden.

Die BVK als gesetzliche Vertreterin der betreffenden Versorgungswerke hat die nach den Grundsätzen der Sozialgerechten Bodennutzung erforderliche Grundzustimmung am 19.10.2015 erteilt.

Für das Grundstück (Flurstück Nr. 651/13) an der Ecke Appenzeller Straße/Bellinzonastraße/Zuger Straße haben die Verfügungsberechtigen die nach den Grundsätzen der Sozialgerechten Bodennutzung erforderliche Grundzustimmung am 10.09.2015 erteilt.

Sachlich falsch und verfassungsrechtlich wahrscheinlich relevant. Der Miteigentümer des Grundstücks hat lediglich ein Sondernutzungsrecht. Das geplante Bauvorhaben auf der 1026 soll aber auf WEG-Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden. Die WEG als Eigentümerin hat ihre Zustimmung zu SoBoN in keinster Weise erteilt!

Im Übrigen würde durch den Bau ein umfangreicher Spielplatz für die Kinder der Anlage entfernt, was nicht im Sinne der Sozialgerechten Bodennutzung sein kann.

Die „Arbeitsgruppe Sozialgerechte Bodennutzung“ hat sich am 22.07.2015 mit der Angelegenheit befasst und einer Grundzustimmung ohne Anfangswert zugestimmt.

Erstinformation der Bewohnerinnen und Bewohner im Planungsumgriff

Die betroffenen Parteien wurden im November 2015 per Posteinwurf über die Planungsabsichten und das weitere geplante Vorgehen informiert.

Fehlende Information. Pro-Fürstenried hat die Aussage mehrerer MieterInnen, daß sie das Schreiben nicht erhalten haben. Es wurden mit Sicherheit nicht alle betroffenen Parteien informiert!

Nach dieser Erstinformation sind zahlreiche Schreiben von Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern des Anwesens Bellinzonastraße 15-21 / Appenzeller Str. 124 und 126 (Wohnungseigentümergemeinschaft WEG) beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, im Büro des Oberbürgermeisters, dem Bezirksausschuss und verschiedenen Mitgliedern des Stadtrates eingegangen.

Das o.g. Grundstück befindet sich im Eigentum einer WEG. Zwei Eigentümer der WEG streben unter Berufung auf ein Sondernutzungsrecht, das ihrer Einheit zugeordnet ist, die Errichtung eines Gebäudes nördlich der Zuger Straße an. Frühere Bestrebungen dort im Wege einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1026; der dort keinen Bauraum vorsieht, einen positiven Vorbescheid zu erwirken, waren gescheitert.

Sachlich falsch. Bei den beiden Eigentümern handelt es sich um ein Ehepaar = ein Eigentümer der WEG.

Es ist anzunehmen, dass die anderen Parteien der WEG davon ausgingen, dass möglicherweise insoweit von dem Vorhaben Abstand genommen wurde.

Sachlich falsch. Der jetzige Miteigentümer ist auch Geschäftsführer der damaligen Eigentümerin (GmbH). Er hatte zusammen mit einer Mitarbeiterin seiner Firma nach der Ablehnung des Vorbescheides an alle übrigen Eigentümer der WEG im Namen seiner Firma schriftlich bestätigt, daß die geplante Bebauung nicht durchgeführt wird und der großzügige Garten „vollumfänglich erhalten“ bleibt.

Auch der Verwalter der WEG und der örtliche Bezirksausschuss.19 (Anlage 5 dieser Beschlussvorlage) haben sich schriftlich gegen eine Nachverdichtung auf dem Grundstück der WEG (Flurstück Nr. 651/13) und damit gegen eine Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1026 ausgesprochen.

Zudem wurden in diesen Schreiben Bedenken wegen des möglichen Verlusts von vorhandenen Freiflächen und des Grünbestandes im rückwärtigen Grundstücksbereich des o.g. WEG-Grundstücks und damit ein Verlust an Wohn- und Lebensqualität beklagt. Außerdem sei eine Reduzierung der Freiflächen im rückwärtigen Bereich auch mit einem Wegfall von Lebensraum verschiedener Tierarten verbunden. Auch ein drohender Wertverlust eigens zur Altersvorsorge erworbener Eigentumswohnungen wird befürchtet, u.a. da ein geplanter Neubau im südlichen Teilbereich des WEG-Grundstücks zu einer Verschattung bestehender Wohnungen führen könnte.

Ungeachtet dieser dargestellten Beschwerdesituation sind noch Klärungen im Hinblick auf das Sondernutzungsrecht und mögliche privatrechtliche Auseinandersetzungen erforderlich.

Zudem hat sich zwischenzeitlich die Bürgerinitiative „Pro-Fürstenried“ gegründet, die sich im Zusammenhang mit den geplanten Nachverdichtungen als „Bürgerinitiative für Lebensqualität in Fürstenried“ engagiert.

Geflissentlich verschwiegen wird, daß Pro-Fürstenried sich nicht nur engagiert, sondern auch Ergebnisse liefert:

  • fast 300 Unterschriften mit über 70 Wortmeldungen, aufbereitet in zwei Artikeln
  • Betrachtung der Parkplatzsituation im Viertel
  • Diverse Interviews mit wichtigen Personen der eigenen und der Nachabrgemeinde Neuried, die meisten davon öffentlich auf unserer Webseite
  • Einholen wichtiger Statements von einer Reihe von BürgerInnen
  • Laufende Berichterstattung über relevante Vorgänge

Der Stadtrat wurde nicht darüber informiert, daß es bereits im Vorfeld eine Reihe von Anwohnerbeschwerden gegen das Vorhaben gegeben hat, nachdem der BA offensichtlich die Wünsche der BürgerInnen nicht gut genug vertreten hatte.

Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes, weiteres Vorgehen, Verfahren

Um ein qualitätsvolles Gesamtkonzept zu gewährleisten, soll durch die BVK in enger Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt München ein nicht-offener, anonymer städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb gemäß Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren durchgeführt werden. Die in dieser Vorlage dargestellten Rahmenbedingungen und Planungsziele sollen in der Aufgabenstellung des Wettbewerbsverfahrens berücksichtigt werden.

Aufgrund der dargestellten Beschwerdesituation in Bezug auf das Grundstück der WEG wird vorgeschlagen, vorerst die weitere Planung und das beabsichtigte Wettbewerbsverfahren auf die Grundstücke der Bayerischen Versorgungskammer zu beschränken. Dies ist möglich, da für die Nachverdichtungsmöglichkeiten auf o.g. Grundstück sowohl städtebaulich als auch privatrechtlich kaum planerische Spielräume bestehen. Bis zum Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses soll der weitere Planungsumgriff endgültig geklärt werden. Einstweilen verbleibt auch das Grundstück der WEG im Umgriff des Eckdaten- und Aufstellungsbeschlusses.

Zeitnah nach dem Aufstellungsbeschluss und vor der Auslobung des Wettbewerbs ist seitens der BVK eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung geplant, in der über das Vorhaben informiert wird und Anregungen vorgebracht werden können, die in das geplante Wettbewerbsverfahren einfließen sollen.

Nicht eindeutig: Warum nur sollen? Warum „werden“ diese Wünsche nicht gezwungenermaßen einfließen? Immerhin müssen die Menschen im Viertel die nächsten 80-100 Jahre mit dieser Planung leben, und nicht die BVK.

Zur Teilnahme am Wettbewerb sollen zehn interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften aus den Fachrichtungen Architektur/Stadtplanung und Landschaftsplanung eingeladen werden.

Die Landeshauptstadt München ist im Preisgericht des Wettbewerbs zu beteiligen, wobei das Referat für Stadtplanurig und Bauordnung durch Frau Stadtbaurätin Prof. Dr.(l) Merk als Fachpreisrichterin sowie Mitglieder der Stadtratsfraktionen als Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter und der Vorsitzende des Bezirksausschusses 19 als stimmberechtigter Sachpreisrichter, sowie ein ständig anwesender, nicht stimmberechtigter Stellvertreter bzw. Stellvertreterin aus dem Bezirksausschuss 19 vertreten sein sollen. Vertreterinnen und Vertreter der zu beteiligenden Fachdienststellen und des Referats für Stadtplanung und Bauordnung werden je nach Bedarf als Sachverständige Beraterinnen und Berater hinzugezogen.

Nach Abschluss des Wettbewerbs wird die Öffentlichkeit über das Ergebnis informiert. Das Wettbewerbsergebnis soll die Grundlage für das nachfolgende Bebauungsplanverfahren bilden.

Beschleunigtes Verfahren gemäß §13a BauGB

Es soll geprüft werden, ob die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung, den Umweltbericht, die zusammenfassende Erklärung und das Monitoring durchgeführt werden kann. Das weitere Bebauungsplanverfahren soll  entsprechend dem Ergebnis dieser Prüfung fortgeführt werden.

Unrealistisch: Weswegen ist es denn ein erklärtes Ziel? Sollten nicht alle Aspekte, insbesondere die der Umwelt, gründlichst abgewogen werden?

Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirks Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln wurde gemäß §9 Abs. 2 und 3 (Katalog des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, Ziffer 2 und 6.1) der Bezirksausschuss-Satzung mit Schreiben vom 10.12.2015 angehört und hat sich in der Sitzung vom 02.02.2016 mit der Planung befasst und Stellung genommen (s. Anlage 5).

Entsprechend der Behandlung der Stellungnahme des BA wurden im Vortrag der Referentin ebenfalls redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Unklar: Welche redaktionellen Änderungen sind das? Wurden nur Rechtschreibfehler korrigiert? Was hat die Anhörung des BA letztlich bewirkt?

Der Bezirksausschuß bewertet die Vorlage zur Weiterentwicklung in Fürstenried West insgesamt positiv und nimmt zum vorliegenden Entwurf bezüglich der Nachverdichtung auf dem Grundbesitz der Bayerischen Versorgungskammer und im Umgriff des bisherigen Bebauungsplans Nr. 1026 wie folgt Stellung. Zu den im Einzelnen angesprochenen Themen äußert sich das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt:

Planungsumgriff

Das Grundstück Flurnummer 651/13 / Bebauungsplan Nr. 1026 solle aus verschiedenen Gründen (Verzug durch Einwendungen aus der Eigentümergemeinschaft, hoher planerischer Aufwand für untergeordneten Planungsanteil, Baumbestand) aus dem Planungsumgriff genommen werden.

Auf die Ausführungen unter Buchstabe B) der Beschlussvorlage wird verwiesen. Das Grundstück Flurnummer 651/13 / Bebauungsplan Nr. 1026 bleibt demnach im Umgriff dieses Aufstellungs- und Eckdatenbeschlusses, die weiteren Planungsschritte werden sich jedoch bis zu einer endgültigen Klärung auf die Grundstücke der Bayerischen Versorgungskammer beschränken.

Irreführend: Eine Klärung erscheint nicht mehr notwendig. Die Bebauung ist schon jetzt wegen fehlender SoBoN-Zustimmung nicht zulässig, eine Planung hinfällig.

Bebauung
Anzahl der Wohneinheiten

Zum Wunsch des BA, den Eckdaten- und Aufstellungsbeschluss und den nachfolgenden Wettbewerb im Hinblick auf die Anzahl der Wohneinheiten flexibel zu fassen, kann Folgendes ausgeführt werden:

Eine erste Machbarkeitsstudie, die in Vorbereitung des vorliegenden Aufstellungs- und Eckdatenbeschlusses erstellt wurde, hat gezeigt, dass innerhalb des Planungsgebietes unter Berücksichtigung des vorhandenen Grün- und Freiflächenangebotes ca. 600 neue Wohneinheiten geschaffen werden könnten. Dabei wurde von einer Aufstockungen von Bestandsgebäuden an geeigneten Stellen und einer Neubebauung großteils auf bisher ohnehin durch oberirdische Stellplätze belegten Flächen ausgegangen. Die überschlägige Ermittlung der Nachverdichtungspotentiale war insbesondere auch erforderlich, um die Planungsanforderungen (Verkehr, Lärm, soziale Infrastruktur, Freiflächen) vorab klären zu können.

Dennoch stellt die Maßgabe von „ca. 600 Wohneinheiten“ kein Mindestmaß dar, das es zu erreichen gilt. Vielmehr ist dies als Orientierungsrahmen für den Wettbewerb zu verstehen, auf die aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung auch nicht verzichtet werden kann, um die Vergleichbarkeit der Arbeiten im Rahmen des Wettbewerbes zu gewährleisten. Letztendlich ist im Rahmen des geplanten städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes ein verträgliches Nutzungsmaß zu ermitteln. Das Preisgericht kann und soll hierzu Empfehlungen als Grundlage der weiteren Planungen aussprechen.

Sachlich falsch: Eine Vergleichbarkeit ist nur gegeben, wenn alle die exakt gleichen Eingangsbedingungen erhalten. Eine „Zirka“-Angabe ist daher auch wegen fehlender sonstiger Vergleichskriterien unbrauchbar.

Vielmehr besteht die Gefahr, auch gestützt durch die mündliche Diskussion auf der Sitzung des BA (Aussage SPD und CSU), daß die Angabe „600 Einheiten“ sehrwohl von den Architekten als Grundlage genommen wird, und die Anzahl der real entworfenen Wohnungen weitaus größer ausfällt. Damit sei die Anzahl 600 absolut bedenklich und dürfe auf gar keinen Fall im Beschluß auftauchen. So kam auch der Wunsch des BA zustande, die „600“ aus dieser Beschlußvorlage zu entfernen.

GFZ / GRZ

Zu den Äußerungen des BA zu Dichte und Versiegelung im Planungsgebiet (GFZ von 1,2 als Orientierungsrahmen der Wettbewerbsausschreibung, Angabe der in den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen festgesetzten Dichte) wird folgendermaßen  Stellung genommen:

Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne (Nrn. 374, 535 und 1026) weisen Geschossflächenzahlen (GFZ) von 0,7 bis 1,2 (im Schnitt ca. 0,9) auf. Zwar ist es (abhängig vom Umfang der erforderlichen Freiflächen, die als private Freiflächen oder öffentliche Grünfläche ausgewiesen werden sollen) durchaus möglich, dass sich im Ergebnis eine durchschnittliche GFZ im Bereich von 1,2 ergibt; aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung sollte dies jedoch keine Richtschnur für den Wettbewerb darstellen. Vielmehr ist im Rahmen des Wettbewerbes differenziert zu prüfen, wo und wie eine verträgliche Nachverdichtung gewährleistet werden kann. Die sich hieraus ergebende GFZ allein ist hierfür kein geeignetes Kriterium.

Sachlich unklar: Nachdem „verträglich“ keine quantitive oder konkret belastbare Angabe darstellt, die GFZ aber schon, ist Letztere eine aussagekräftiges Kriterium für Verträglichkeit im Sinne der bereits vorhandenen Bebauung. Und sich für die Neubauten hinsichtlich der GFZ bereits an bestehenden Bauten zu orientieren, erscheint für das Planungsziel „Aufwertung“ durchaus passend.

Anordnung

Aus Sicht des BA sollte die Nachverdichtung hauptsächlich durch Aufstockung bestehender Baukörper und die Überbauung bestehender eingeschossiger Tiefgarageneinfahrten erfolgen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung geht davon aus, dass der BA sich hiermit auf die angestrebte Überbauung ebenerdiger offener Stellplatzanlagen, die in Tiefgaragen verlagert werden sollen, bezieht.

Sachlich falsch und Mißachtung BA-Beschluß! Der BA mit seinen 37 Mitgliedern hat eine andere Stellungnahme abgegeben:

  • Der BA möchte die Außenparkflächen erhalten!
  • Der BA möchte Nachverdichtung durch Aufstockung!

Unter dieser Voraussetzung kann dem aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung zugestimmt werden; da dies die in Hinblick auf Versiegelung verträglichste Nachverdichtung ermöglicht. Des Weiteren ist es insbesondere auch Aufgabe des Wettbewerbes, für darüber hinaus vorgeschlagene Neubauten verträgliche Standorte zu ermitteln. Hierbei kann durchaus der vom BA vorgeschlagene Planungsansatz – zusätzliche Baukörper in Straßennähe vorzusehen um rückwärtige Freiflächen, Grünzüge und Baumbestand zu schützen – eine mögliche Strategie sein. Die vielversprechendste und verträglichste Strategie soll endgültig im Rahmen des Wettbewerbs ermittelt werden.

Hinsichtlich der Forderung des BA sicher zu stellen, dass zusätzliche Wohngebäude (entsprechend der Studie zur langfristigen Siedlungsentwicklung) in einem Radius von 600 m bzw. 800 m zur U-Bahn-Station vorgesehen werden sollen, kann ausgeführt werden, dass sich beinah das gesamte Planungsgebiet in einem Radius (Luftlinie) von 800 m zur U-Bahn-Station befindet. Dies stellt ein wesentliches Kriterium für die grundsätzliche Eignung des Quartiers zur Nachverdichtung dar. Darüber hinaus sollen keine weiteren Planungsziele für den Wettbewerb formuliert werden.

Sachlich sehr wahrscheinlich falsch. Woher nimmt das Planungsreferat auf einmal 800m als wesentliches Kriterium? In LaSie kommt das nicht vor! Bisher war von 600m Luftlinie die Rede.

Öffentlich geförderter Wohnungsbau

Zur geforderten Sicherstellung der Einhaltung der Regeln der Sozialgerechten Bodennutzung wird ausgeführt, dass im Rahmen der Sozialgerechten Bodennutzung von den Planungsbegünstigten, der BVK und den Verfügungsberechtigten für das Grundstück (Flurstück Nr. 651/13) eine Grundzustimmung zur Anerkennung der „Verfahrensgrundsätze der Sozialgerechten Bodennutzung“ abgegeben wurde.

Sachlich falsch. Bereits ausgeführt.

Auf Ziffer 4 dieser Beschlussvorlage wird verwiesen. Entsprechend kommen die üblichen Anforderungen zum geförderten Wohnungsbau (30 % des neu geschaffenen Wohnbaurechts) zur Anwendung. Darüber hinaus sind Aussagen zur Umsetzung des freifinanzierten Wohnanteils durch die Planungsbegünstigten seitens des Referates für Stadtplanung und Bauordnung nicht möglich.

Vorsicht, drohender Freibrief für Heuschrecken.

  • Die BVK darf also die 70% Neubauwohnungen gleich beliebig verkaufen. Keine Spur von „bezahlbarem Wohnraum“.
  • Die BVK darf die Mietverträge der restlichen 30% zu den sozialen Bedingungen auch weiterverkaufen, minimaler Schutz aber, soweit wir wissen, 25 Jahre.
  • Die BVK darf ihre „Altlasten“ (äußerst günstige Mietverträge der bisherigen Bauten aus den 70er Jahren) schon jetzt „weiterverkaufen“, dort sind es aber nur 10 Jahre Bestandsschutz.
Verkehr

Auf den Wunsch nach Realisierung eines Mobilitätskonzepts zur Bewältigung des hohen Zuwachses der Einwohnerschaft im Planungsbezirk kann geantwortet werden, dass entsprechende Konzepte grundsätzlich vom Grundstückseigentümer erstellt und umgesetzt werden. Die Landeshauptstadt München begrüßt die Entwicklung und Durchführung eines entsprechenden Mobilitätskonzepts im Plangebiet. Die formulierten Wünsche wurden daher an die Entwickler weitergegeben. Vorgelegte Entwürfe von Mobilitätskonzepten können von der Abteilung Verkehrsplanung im weiteren Verlauf des Planungsverfahrens geprüft werden.

Unklar formuliert. Keine Verpflichtung zur Umsetzung irgendeines Konzeptes.

ÖPNV

Zum Umgang mit den zukünftigen Zuwächsen im Einzugsbereich der U3, die aufgrund verschiedener Planungen („Am Südpark“, Campus Süd, Ratzingerplatz) zu erwarten sind, sowie zu Möglichkeiten der Entlastung der U3 durch einen Regionalzughalt an der Poccistraße wird ausgeführt, dass das Fahrplanangebot der U-Bahn kontinuierlich durch die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) auf notwendige Verdichtungen hin überprüft wird. Die Linie U3 bedient den U-Bahnhof Fürstenried West werktags im 10-Minuten- Takt. Zur Hauptverkehrszeit wird dieser auf einen 5-Minuten-Takt verdichtet.

Nach Aussage der MVG ist eine Taktverdichtung auf dem Ast der U3 Süd in den nächsten Jahren nicht erforderlich. Zudem wird die Entwicklung von 600 Wohneinheiten für die Auslastung der Linie U3 von der MVG als unkritisch gesehen.

Unvollständig: Und was ist mit all den anderen Verdichtungsprojekten entlang der U3 im Süden? Schön, daß die MVG keinen Handlungsbedarf sieht, Fakt ist, die MVG könnte auch gar nicht mehr handeln. Taktverdichtung ist derzeit wegen diverser Schwierigkeiten unrealistisch und die Kapazität der Züge ist begrenzt.

Der Regionalzughalt Poccistraße ist Bestandteil des Bahnknotenkonzeptes sowie des 13-Punkte-Sofortprogramms der Bayerischen Staatsregierung. Die Planungen haben auf Basis der sog. „Verkehrlichen Aufgabenstellung (VAST)“ der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH begonnen. Die Realisierung wird von Seiten des Freistaats Bayern ab 2020 angestrebt.

Irreführend: Das hat mit unserem Verkehrsproblem nichts zu tun, da ab Implerstraße die U-Bahnen sowieso im 2,5 Minuten-Takt fahren.

Individualverkehr

Zur Forderung nach notwendig werdender Anpassung der Straßeninfrastruktur, Erweiterung der P&R-Anlage Fürstenried West und Festlegung eines Stellplatzschlüssels von 1,0 für die Neuplanung wird geäußert, dass durch das Vorhaben keine wesentlichen Verschlechterungen des Verkehrsablaufs festgestellt werden konnten. Dies hat die vom Grundstückeigentümer vorgelegte und mit den Fachreferaten der Landeshauptstadt München abgestimmte Verkehrsuntersuchung für das Straßennetz sowie für die signalisierten und nicht signalisierten Knotenpunkte dargelegt.

Offensichtlich falsch. Siehe Argumentation oben, Neurieder Straße Richtung Liesl-Karlstadt-Straße. Und daß nebenbei der Grundstückeigentümer mit seiner eigenen Agenda nicht objektiv urteilen wird, dürfte ebenfalls nachvollziehbar sein.

Zur Erweiterung der P+R-Anlage Fürstenried West kann geantwortet werden, dass die aus der hohen Auslastung resultierenden Engpässe dieser P+R-Anlage der Abteilung Verkehrsplanung seit langer Zeit bekannt sind. Leider lässt die bauliche und räumliche Situation vor Ort keine Kapazitätserweiterung im Bereich des Parkplatzes bzw. der Tiefgarage zu. Die einzige Möglichkeit, entlang der U-Bahnlinie U3 weitere P+R-Stellplätze zu errichten, besteht im Zuge der notwendigen Neuerrichtung der P+R-Anlage Aidenbachstraße.

Fehlende Information: Wie soll denn der steigende Parkdruck bewältigt werden? Fünf U-Bahnstationen Zwischenraum können wohl kaum die Lösung sein.

Unabhängig hiervon sind für die geplante Nachverdichtung künftig im Planungsumgriff Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt München (i.d.R. pro Wohnung ein Stellplatz) nachzuweisen. Im Zuge der weiteren Planungen werden auch ausreichend Kapazitäten für Besucherstellplätze nachgewiesen.

Situation oben schon erläutert.

Soziale Infrastruktur: Schulen

Zum Thema ausreichender und ortsnaher Deckung des Mehrbedarfs an den verschiedenen Schularten und deren rechtzeitiger Sicherstellung wird darauf verwiesen, dass die aus dem Nachverdichtungsprojekt resultierenden erhöhten Schulbedarfe in allen Schularten (Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium) bei der Planung geprüft und Lösungswege aufgezeigt werden. Während bei der Grundschulversorgung eine ausreichende, ortsnahe Unterrichtsmöglichkeit gegeben sein muss, werden die Schulbedarfe im Bereich der weiterführenden Schulen in einem erweiterten räumlichen Kontext betrachtet.

Fehlende Information: Um welche Schulen geht es konkret? Wie sieht dort die Belegungssituation aus? Wie wirken sich realistisch die anderen Verdichtungsprojekte in München auf die weiterführenden Schulen bis 2022/2023 aus?

Und vor allem: Was passiert, wenn nicht genug Plätze an weiterführenden Schulen zur Verfügung stehen?!

Nahversorgung

Auf den Wunsch nach Ermöglichung und Realisierung von geeigneten Einzelhandelseinrichtungen für den täglichen Bedarf und nach Einkehrmöglichkeiten innerhalb des Planungsgebietes wird ausgeführt, dass dieses Anliegen an die BVK herangetragen wird. Im weiteren Verfahren wird dann geprüft, ob an geeigneten Stellen in den Erdgeschossen von geplanten Gebäuden ggf. Angebote für die Nahversorgung, wie z.B. Bäcker, kleines Cafe und eine Gaststätte untergebracht werden können.

Bereits ausgeführt. Warum kein Ziel? LaSie sagt eindeutig, daß eine Nahversorgung zu gewährleisten ist.

Grünflächen

Zur Stellungnahme des BA im Hinblick auf Baumbestand und -erhalt, Biotopflächen, Straßenraumbepflanzung, Gestaltung und Nutzung der Dachräume, Freizeitnutzung, Freiflächenaufwertung und Fassadenbegrünung sowie Aufnahme von wertvollen bestehenden Grünbestandteilen in die Wettbewerbsauslobung wird folgendermaßen Stellung genommen:

Der Erhalt der wertvollen Baum- und Gehölzbestände ist ein formuliertes landschaftsplanerisches und grünordnerisches Ziel. Die Eingriffe in den Naturhaushalt sollen generell, soweit möglich, minimiert werden. Erforderliche unvermeidbare Eingriffe sind durch Neupflanzungen oder anderweitige Maßnahmen zu kompensieren. Die Berücksichtigung der o.g. Planungsziele ist Grundlage des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs. Eingriffe in die Biotope außerhalb des Planungsumgriffs sind nicht vorgesehen:

Unklar. Welche anderweitigen Maßnahmen sind das? Warum sind nur Neupflanzungen konkret benannt?

  • Die Aufwertung der Freiflächen zur Verbesserung des Wohnumfeldes ist Ziel des Aufstellungsbeschlusses und im Wesentlichen durch die Änderung des Bebauungsplanes realisierbar.
  • Die Prüfung der Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Dachflächen für gemeinschaftliche Nutzungen sowie intensiver Fassadenbegrünungen erfolgt im Rahmen des Wettbewerbs.

Insofern spiegeln die Wünsche und Anregungen des Bezirksausschusses die Planungsinteressen des Aufstellungsbeschlusses wider und werden im weiteren Verfahrensablauf, soweit möglich, berücksichtigt.

Eingriffe in die Ausgestaltung des Straßenraumes zur Aufnahme weiterer Baumpflanzungen sind in Abstimmung mit den zuständigen Fachreferaten im weiteren Verfahren zu prüfen.

Ökologie

Dem ganzheitlichen Erhalt und der Sicherung von bestehenden, ökologisch wertvollen Bereichen, Biotopen und Grünverbindungen sowie der Einholung artenschutzrechtlicher Gutachten wird folgendermaßen Rechnung getragen:

Der Erhalt ökologisch wertvoller Bereiche (insbesondere der Gehölzkulisse im westlichen Randbereich zu Neuried sowie der Biotope, die jedoch außerhalb des Planungsunigriffs liegen) ist ein wesentliches landschaftsplanerisches Ziel. Unvermeidbare minimale Eingriffe, zum Beispiel Wegeverbindungen durch die wertvolle Gehölzkulisse, müssen minimiert werden und durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. Die Berücksichtigung der o.g. Planungsziele sind Grundlage des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs. Mögliche Auswirkungen auf die Biotope außerhalb des Planungsumgriffs sind im Rahmen der Gutachten zu prüfen. Eingriffe in diese Biotope sind nicht vorgesehen.

Insofern spiegeln die Wünsche und Anregungen des Bezirksausschusses die Planungsinteressen des Aufstellungsbeschlusses wider.

Die Erstellung artenschutzrechtlicher Gutachten ist unabdingbar zur artenschutzrechtlichen Prüfung und Bewertung des Vorhabens regelmäßig vorzulegen. Diese sind im weiteren Verlauf des Verfahrens zu erstellen. Sofern unvermeidbare Auswirkungen der Planungen erkennbar werden, müssen die erforderlichen Maßnahmen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden.

Energetische Optimierung

Zum Wunsch nach Optimierung als Grundpfeiler der Planung und rechtzeitiger Sicherung von Energiegewinnung und -einsparung wird ausgeführt, dass es ein Planungsziel ist, bei einer künftigen Planung ein Konzept im Sinne der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz zu entwickeln.

Der Wunsch des Bezirksausschusses eine nachhaltige Ausstattung im eigenen, langfristigen, wirtschaftlichen Interesse und im Sinne der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner zu unterstützen wird der Stellungnahme des BA entsprechend an die Planungsbegünstigten weitergegeben.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens können hierzu nur eingeschränkt Festsetzungen bzw. Regelungen im städtebaulichen Vertrag getroffen werden.

Unklar: Energetische Optimierung wird nicht festgeschrieben. Es ist noch nicht einmal klar, ob die gesetzlichen Minimalanforderungen gelten sollen?

Anwohnerbeschwerden

Der Bezirksausschuss hat seiner Stellungnahme insgesamt 17 Schreiben betroffener Bürgerinnen und Bürger als Anlage beigefügt. Diese Bürgerschreiben wurden nicht in die Anlage 5 dieser Beschlussvorlage aufgenommen.

Fehlende Information: Warum nicht? Soll der Stadtrat nicht zumindest die Möglichkeit bekommen, zu sehen, was die Menschen denken?

Hierzu wird wie folgt Stellung genommen: Die Schreiben beziehen sich allesamt auf die im Bereich Appenzeller Straße/Bellinzonastraße (Flurstück 651/13) vorgesehene Nachverdichtung, nur eines dieser Schreiben spricht sich zusätzlich auch gegen eine Nachverdichtung der Grundstücke der BVK aus.

Fehlende Information: Die Aktionen von Pro-Fürstenried bleiben gänzlich unberücksichtigt, obwohl diese schon seit einem Monat vor Erstellen dieser Beschlußvorlage öffentlich und in diversen eMails der Direktion, dem Planungsreferat und einigen Stadträten bekanntgemacht wurden.

Ein weiteres Schreiben wurde vom Verwalter der WEG verfasst, der sich steilvertretend für die WEG-Mitglieder (mit Ausnahme von 2 Stimmen) gegen eine Nachverdichtung im Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 1026 ausspricht.

Bei den übermittelten Schreiben handelt es sich teils um die oben bereits erwähnten Schreiben. Einem Anwohnerschreiben an den BA sind Dokumente zur Behandlung eines Vorbescheidsantrags aus früheren Jahren im Umgriff des Bebauungsplans Nr. 1026 sowie die anlässlich der Neuplanurig ergangenen Schreiben der Bauherren zur Miteigentümerinformation (Grundstück Flurnummer 651/13) und zur Mieterinformation angefügt.

Soziales Leben

Aus Sicht des BA ist darauf zu achten, dass insbesondere auch eine Aufwertung von sozialer Infrastruktur und Barrierefreiheit erfolgt und die Transparenz und Bürgerbeteiligung in allen Verfahrensschritten weiterhin gewährleistet ist. Positiv bewertet hat der BA das Vorhaben der BVK, neben der bestehenden Mieterschaft auch weitere Akteure des öffentlichen Lebens in die Planungen einzubeziehen. Das Ziel der umfangreichen Aufwertung und der Schaffung bezahlbaren Wohnraums durch die BVK (entsprechend deren Pressemeldung) begrüße der BA.

Dazu wird ausgeführt, dass es ein formuliertes Planungsziel ist, dass die beabsichtigte Planung den typischen Ansprüchen verschiedener Nutzergruppen im Sinne des Gender Mainstreaming und der Inklusion entsprechen soll. Darüber hinaus sind bei aktuellen Planungen und Bauvorhaben ohnehin in den letzten Jahren erhöhte Anforderungen an die Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Um frühzeitig die Bedarfe unterschiedlicher Nutzergruppen in der Planung berücksichtigen zu können ist nach der Fassung des Aufstellungsbeschlusses durch den Stadtrat eine Öffentlichkeitsveranstaltung vorgesehen, bei der Wünsche und Anregungen zur künftigen Planung vorgebracht werden können, die dann bereits in die Auslobung des beabsichtigten städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes einfließen können.

Unkonkret. Wirklich notwendige Wünsche, z.B. Aufzüge für gehbehinderte Menschen auch bei 3-Stockwerks-Gebäuden, werden nicht zwingend umgesetzt.

Darüber hinaus werden Öffentlichkeitsbeteiligungen im Rahmen des § 3 BauGB während  des Bebauungsplanverfahren erfolgen.

Ergänzend hierzu wird auf Buchstabe B) dieses Beschlusses verwiesen.

Kunst am Bau

Der Wunsch der Prüfung, ob Kunst am Bau, z. B. ein Street Art Projekt realisierbar wäre, wird an die Planungsbegünstigten weitergegeben und im Zuge des weiteren Planungsverfahrens geklärt.

Antrag der Referentin

Ich beantrage Folgendes:

  1. Die im Vortrag der Referentin unter Buchstabe A, Ziffer 3 „Planungsziele“ genannten Eckdaten und Rahmenbedingungen werden der Öffentlichkeitsveranstaltung und dem Wettbewerb zugrunde gelegt.
  2. Für das im Übersichtsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.10.2015, M = 1 : 5.000 schwarz umrandete Gebiet Appenzeller Straße (beiderseits), Forst-Kasten-Allee (südlich), Graubündener Straße (westlich), Bellinzonastraße (beiderseits), Neurieder Straße (nördlich), Stadtgrenze (östlich) ist unter Teiländerung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nrn. 374, 535 und Änderung des Bebauungsplans Nr. 1026 ein Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen. Der Übersichtsplan (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Inkonsistent. Die 1026 sollte doch erst einmal aus den Planungen ausgenommen werden? Warum soll jetzt auf einmal eine Änderung des Bebauungsplan beantragt werden? Ansonsten, siehe oben.

  1. Es besteht Einverständnis, dass durch die Bayerische Versorgungskammer für ihre Flächen in Abstimmung mit der Landeshauptstadt München ein städtebaulicher „und landschaftsplanerischer Wettbewerb durchgeführt wird.
  2. Die Landeshauptstadt München ist im Preisgericht des Wettbewerbs zu beteiligen, wobei das Referat für Stadtplanung und Bauordnung durch Frau Stadtbaurätin Prof. Dr.(l) Merk als Fachpreisrichterin vertreten wird. Darüber hinaus sollen Mitglieder der Stadtratsfraktionen als Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter und der Vorsitzende des Bezirksausschusses 19 als stimmberechtigter Sachpreisrichter; sowie ein ständig anwesender, nicht stimmberechtigter Stellvertreter bzw. Stellvertreterin aus dem Bezirksausschuss 19 vertreten sein. Vertreterinnen und Vertreter der zu beteiligenden Fachdienststellen und des Referats für Stadtplanung und Bauordnung werden je nach Bedarf als Sachverständige Beraterinnen und Berater hinzugezogen.
  3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Stadtrat über das Ergebnis des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes zu berichten und auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses das Bebauungsplanverfahren fortzuführen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das beschleunigte Verfahren gemäß §13a BauGB ohne Umweltprüfung angewendet werden kann und entsprechend dem Ergebnis der Prüfung das Bauleitplanverfahren zu betreiben.
  5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

Abschließende Bemerkung von Pro-Fürstenried

Was auffällt ist, daß hier im Beschluß nur von den Neubauten die Rede ist. Was im Zuge der Aufwertung mit den Altbauten geschehen soll, wie diese saniert werden sollen, wie diese gestalterisch auf den neuesten Stand gebracht werden können, fehlt hier vollkommen. Wir dürfen den Stadtrat dringend auf die Mißstände in dieser Vorlage hinweisen und deutlichst empfehlen, dem Planungsreferat noch einmal Gelegenheit zu geben, die groben Schnitzer aus dieser Vorlage zu verbessern.

2 Kommentare vorhanden
  1. E.B. sagt:

    Donnerwetter, was Sie sich für Arbeit gemacht haben! Doch was jetzt? Welche Möglichkeiten gibt es, diese Unstimmigkeiten in der Planung gegenüber der Stadt geltend zu machen und zu verhindern, dass unser Viertel ohne schlüssige Planung zerstört wird?

    • Liebe/r E.B., erst einmal herzlichen Dank natürlich für Ihr Lob, freut uns natürlich sehr.

      Wir von der BI werden in den kommenden Tagen wieder eine Flyeraktion durchführen, auf der wir mehr Information für Sie haben und auch mögliche nächste Schritte der Beteiligung angeben.

      Im Moment müssen wir noch auf den Wortlaut des Beschlusses warten, das war nach gestern für uns nicht ganz klar, was jetzt mit den diversen Änderungsanträgen eigentlich genau passieren soll.

      Bis dahin würde ich Sie um Geduld bitten.
      Viele Grüße, Christoph Söllner

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