Süddeutsche: Erstaunliches zum Mietvertrag

Liebe Nachbarn,

gestern fand ich in der SZ einen erstaunlichen Artikel zum Thema Mietrecht, der auch für unser Viertel große Relevanz haben könnte. Und zwar besagt ein darin beschriebenes rechtskräftiges Urteil (Az.: 425 C 11160/15) des Amtsgerichts München, daß ein „Ausstattungsmerkmal“, welches bei Beginn des Mietvertrages vorhanden war (hier: Aufzug), Gegenstand dieses Mietvertrages sei.

Das könnte für uns und die Außenstellflächen größte Relevanz bekommen, wenn etwa einige MieterInnen aus medizinischen Gründen auf den offenen und ebenerdigen Zugang angewiesen sind. Es stellt sich die Frage, ob die Bauherrin so einfach die Außenstellflächen in eine TG verlegen kann. Auf alle Fälle ist das ein weiterer Punkt, der bei den Planungen zu berücksichtigen ist.

Hier der vollständige Artikel: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/mietrecht-was-im-mietvertrag-steht-muss-auch-bleiben-1.2953507

5 Kommentare vorhanden
  1. A.M sagt:

    Hallo,

    Erstmals vielen Dank und großes Lob an die Betreiber dieser Webseite und Verteidiger unserer Lebensqualität in Fürstenried.

    Zum Thema möchte ich sagen:

    1. vielleicht wäre hier sinnvoll sich mit den Mietervereinen (weiß nicht wie zuverlässig diese sind) in Verbindung zu setzen und sich einfach mal von denen in der Sache beraten zu lassen. Es gibt sicher unter den Bewohnern einige Mitglieder bei den Mietervereinen.
    2. ich würde vor allem ältere Mietverträge prüfen lassen, vielleicht ergeben sich daraus für die Sache sinnvolle Lücken.

    Viele Grüße
    A.M
    FKA 131

    • Liebe/r Frau/Herr A.M.,

      danke für Ihr Lob und natürlich Ihren Vorschlag. Das ist eine sehr gute Idee; wir würden sehr begrüßen, eine Vertretung des Mietervereins bei der offiziellen Veranstaltung dabeizuhaben, damit sie/er auf eben diese Problematik hinweisen kann. Vorausgesetzt natürlich, daß im Mietvertrag tatsächlich „oberirdisch angelegter Parkplatz“ oder ähnlich formuliert ist.

      Vielleicht könnte uns jemand Betroffener einen Beispielmietvertrag mit Außenstellfäche in anonymisierter Form („stellenweise geschwärzt“) zukommen lassen.

      Viele Grüße,
      Christoph Söllner

  2. C.L. sagt:

    Hallo Herr Söllner,

    wenn der Parkplatz und die Wohnung in getrennten (separaten) Verträgen angemietet wurden, dürfte die Argumentation nur sehr schwer zum Erfolg führen. Selbst wenn es sich um einen (verbundenen) Vertrag handelt, dürfte es schwer werden, den Parkplatz als Ausstattungsmerkmal der Wohnung als Argument heranzuziehen. Es dann aber auch noch hinzubekommen, die Verlagerung von oberirdisch nach unterirdisch zu durchqueren, wäre wahrscheinlich mehr als herausfordernd. 🙂

    Der Parkplatz könnte wahrscheinlich nur dann ein Argument werden, wenn er ganz weg fällt und der Mieter aufgrund Krankheit oder Schwerbehinderung eben auf diesen angewiesen ist.

    Gruß
    C.L.

  3. Wolf Franziskus sagt:

    Hallo Herr Söllner,
    meine Frau berichtete mir, dass gestern gegen 18h eine Reportage in Radio Gong über eine Begehung in Fürstenried gesendet wurde. Sie hat es nur am Rande bei der Physiotherapie mitbekommen
    Wissen Sie darüber näheren Bescheid?
    Nochmals herzlichen Dank für IHREN sehr großen Einsatz.

    • Lieber Herr Wolf,

      natürlich erst einmal herzlichen Dank für Ihre Anerkennung. Wegen Begehung, ich selbst war am Mittwoch mit einer Dame unterwegs, die sich sehr um die Ökologie im Viertel kümmert. Wir haben zahlreiche Fotos von den Bäumen und den Spielplätzen hier geschossen. Daß wir es bis ins Radio schaffen, kann ich mir beim besten Willen aber nicht vorstellen 🙂 Ansonsten haben wir darüber leider keine näheren Informationen.

      Viele Grüße, Christoph Söllner

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