Liebe Nachbarn,
Die Firma Ackermann hat die für den 14. Februar zugesagte Belegeinsicht für die Betriebskosten-Abrechnung 2021 kurzfristig wieder abgesagt; es war mir auch nicht möglich, zeitnah einen neuen Termin hierfür zu bekommen.
Es wurde mitgeteilt, dass die Guthaben an die Mieter überwiesen wurden und Nachzahlungen bei vorliegendem SEPA-Mandat gemäß Teilzahlungsvorschlag abgebucht werden. Hierfür wurden die Beträge aus Betriebskosten-Abrechnung und Heizungskosten-Abrechnung miteinander verrechnet.
Es besteht trotz eingegangener Widersprüche keine Veranlassung für die Hausverwaltung, die Abrechnungen noch einmal grundlegend zu überarbeiten. Man geht davon aus, dass die Betriebskosten-Abrechnungen korrekt sind und wird Widersprüche individuell „abarbeiten“.
Die Belegeinsicht bringt Klarheit!
Wird sie daher verweigert?
Wo bleibt die versprochene Transparenz?
Die Firma Ackermann versucht, die von ihnen selbst so bezeichnete „Front“ zwischen Mietern und Hausverwaltung durch Mietersprechstunden, Mieterbegehungen der Häuser und eine Mieter-App abzubauen.
Hierzu kann ich Ihnen das neueste Erlebnis mit der Firma Ackermann erzählen. Ich nehme das Wort „erzählen“, weil es unglaublich und eher in einen Roman gehört als in die Wirklichkeit.
Mietervereine schlagen vor, bei Problemen mit Terminen zur Belegeinsicht, 3 Terminmöglichkeiten vorzuschlagen und einen Termin anzugeben, an dem man in die Geschäftsräume kommt, wenn keiner der anderen Termine bestätigt wurde.
Diese Vorgehensweise hat ein Mieter dazu benutzt, um wie ich eine 2. Belegeinsicht zu erhalten, da die 1. Belegeinsicht genauso unvollständig war wie bei mir.
Der Brief für die Belegeinsicht wurde per Gerichtsvollzieher nachweislich am 8. Februar bei Ackermann zugestellt. Es kam keine Antwort, daher war der Mieter am Donnerstag, 23. Februar, pünktlich in den Geschäftsräumen der Firma Ackermann.
Eine Mitarbeiterin der Immobilien-Abteilung öffnete die Tür, erklärte, dass von der zuständigen Firma Ackermann psg niemand im Haus sei. Sie fand dann letztlich den Geschäftsführer der Hausverwaltung GmbH, Dr. Unger, der sich der Angelegenheit annahm. Es sei doch klar, dass man nur dann zu einem Termin kommen kann, wenn er bestätigt ist. Der Mieter sagte ihm, dass es doch die einzige Möglichkeit sei zu reagieren, nämlich zu dem angekündigten Ausweichtermin zu kommen, wenn man seitens des Vermieters keine Reaktion auf einen nachweislich zugestellten Brief bekommt. Daraufhin wurde der Mieter auf unfreundliche Weise aufgefordert, die Geschäftsräume sofort zu verlassen.
Es besteht absolut kein Verständnis für die Mieter und es wird auch nicht einmal der Versuch gemacht, sich für die entstandene Situation zu entschuldigen. Schließlich kommt es dazu, weil die Firma Ackermann derzeit keine komplette Belegeinsicht vorlegen kann – oder will – und die Mitarbeiter nicht einmal in der Lage sind, die einlaufenden Briefe nach Relevanz und Dringlichkeit zu sortieren. Wie tickt eine Hausverwaltung, die von Gerichtsvollziehern zugestellte Briefe ignoriert, Mieter derart abblitzen lässt und gleichzeitig versucht, durch die vorher aufgezählten Angebote eine bessere Kommunikationsbasis zu schaffen?
Letzter Stand in der unendlichen Geschichte:
Herr Schrödter hat mir am 21. Februar per Email geschrieben, sie kämen nächste Woche mit einem Terminvorschlag für eine Belegprüfung auf mich zu. Ich bleibe weiter am Ball.
Keine Belegeinsicht, keine Reaktion auf Widersprüche, Abbuchen der Betriebskosten trotz erheblicher Zweifel – ist das nicht schon Betrug? Und das alles im Namen der BVK bzw Quartier Fürstenried!
Hallo R.,
also Betrug ist es, zumindest im juristischen Sinne, bis jetzt sicherlich nicht.
Es gab aber in früheren Jahren mal den Begriff des „Ehrbaren Kaufmann“. Der Begriff stand dafür, daß die Kaufleute ein sowohl wirtschaftlich als auch sozial vorbildliches Verantwortungsgefühl hatten und sich dementsprechend verhielten. Das Wort eines Kaufmann galt etwas. Es war verlässlich. Mal abgesehen davon, daß die BVK als Behörde kein Kaufmann ist, zeigen alle drei Protagonisten, also die BVK, die Quartier Fürstenried und die Ackermann Gruppe uns gegenüber sicherlich alles andere als einen ehrbaren Auftritt bzw. ein ehrbares Verhalten. Der Gründer der Firma Ackermann, so er es denn noch könnte, würde sich von dem heutigen Unternehmen sicherlich distanzieren und seinen Namen für eine derartige Organisation ganz sicherlich nicht freiwillig zur Verfügung stellen. Aber wie gesagt, daß waren damals zu Zeiten eines Herrn Ackermann auch noch ehrbare Kaufleute.
Und nochmal zum Thema Betrug. Wie bereits gesagt, strafrechtlich wird der Firma Ackermann, bis jetzt zumindest, nichts vorzuwerfen sein. Aber es gibt ja den Begriff des Selbstbetrug. Und da scheint man dann doch sehr erfolgreich innerhalb dieses Unternehmens mit sich selbst umzugehen. Als Buchhalter mit 25 Jahren Berufserfahrung kann ich Ihnen ziemlich sicher sagen, daß auf dem Fundament einer bereits falschen Abrechnung 2021, kaum eine korrekte Abrechnung 2022 erstellt werden kann.
Ich für mich bin mittlerweile an dem Punkt angelangt, es bei der Betriebskostenabrechnung 2021 und der Heizkostenabrechnung 2021 erstmal dabei zu belassen. Ich werde mir jetzt erst mal anschauen wie die Abrechnung 2022 aussieht und dann ggf. gegen diese Vorgehen.
Das ist aber bizarr. Sie zahlen eine Rechnung, von der Sie wissen, dass sie falsch ist, um dann zu warten, ob die nächste auch wieder falsch ist. Und gegen die wollen Sie dann vorgehen? Die Logik erschließt sich mir nicht.
Ja, das finde ich allerdings auch bizarr. Wir haben ein Anrecht auf eine ordentliche Abrechnung, auch für 2021. Ich werde die Nachzahlung einbehalten, solange bis ich mein Guthaben aus der Heizungsabrechnung erstattet bekommen habe und bis mir eine ordentliche, nachvollziehbare Abrechnung vorliegt.
Hallo R.,
wenn man sich ein wenig im Rechnungswesen auskennt und meine individuelle Situation bzgl. der Abrechnungen berücksichtigt, ist das gar nicht so bizarr.
Kommen Sie zum nächsten Stammtisch von Pro-Fürstenried und ich werde es Ihnen gerne erläutern. Der Firma Ackermann, die ja mutmaßlich hier auf der Seite und bei nebenan.de eifrig mitliest, werde ich hier sicherlich keine Anleitung liefern.
Hallo zusammen,
wenn die erneut versprochene Belegprüfung wieder nicht korrekt durchgeführt werden kann, sollten wir uns wirklich einen Rechtsbeistand suchen.
Außerdem gehe ich davon aus, daß auch die BVK eine ‚Vorgesetzte Behörde‘ hat, die eingebunden/informiert werden sollte.
wenn bei dem neuen Termin für die Belegsprüfung wieder versucht wird zu verheimlichen/abzuwiegeln etc. sollten wir ernsthaft überlegen einen Rechtsbeistand einzuschalten. Ich warte jetzt ab, ob der ‚ehrbare Kaufmann‘ noch existiert und entscheide dann, ob ich bezahle oder nicht.
Ich gehe davon aus, daß auch die BVK einen ‚Vorgesetzten‘ hat. Ob der weiß, was hier jetzt abläuft?
Hallo GeKa,
ich vermute Ihr Text „sollten wir ernsthaft überlegen einen Rechtsbeistand einzuschalten“ soll den Vorschlag zum Ausdruck bringen, daß wir Mieter gemeinsam mit einem Rechtsanwalt gegen die Abrechnungen vorgehen?
Das wird so leider nicht funktionieren. Es müßte tatsächlich jeder Mieter für sich einen Anwalt beauftragen. Je nachdem wie ernst es der Anwalt mit dem Thema „Interessenkonflikt“ nimmt, kann ein Anwalt nichtmal mehrere Einzelmandate aus einem Haus oder einer Abrechnungseinheit übernehmen.
Was allerdings gehen würde, sicherlich aber nicht ganz günstig ist, daß die Mieter eines Hauses bzw. einer Wirtschaftseinheit sich zusammen tun und einen Rechtsanwalt bzw. einen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung der Abrechnung für das Haus/dieAbrechnungseinheit beauftragen. Diesen Prüfbericht kann dann jeder Beteiligte nehmen und anhand dessen, falls etwas nicht korrekt ist, gegen die Abrechnung vorgehen.
Aus der Erfahrung die ich jetzt bei einigen Stammtischen und auch bei nebenan.de gemacht habe kann ich Ihnen aber jetzt schon sagen, daß sie kaum Mieter zusammenbekommen werden, die sich zusammen schließen werden. Bei den Stammtischen erscheint immer eine sehr geringe Anzahl von Personen. Bei nebenan.de hat sich das Thema für die Leute erledigt, sobald sie haben was sie wollen oder auch nur 50 Cent weniger nachzahlen müssen als der Nachbar. Ob sie dann immer noch evtl. einen 3 stelligen Betrag zu viel zahlen, scheint da egal zu sein.
Was „den Vorgesetzten“ der BVK angeht. Aufsichtsbehörde für die BVK ist das Bayerische Innenministerium. Schreiben Sie Herrn Herrmann und/oder Herrn Söder (in der Funktion des Vorgesetzten von Herrn Herrmann) einen Brief und schildern Sie den Herren, was hier im Viertel passiert und wie mit uns umgegangen wird. Unser Oberbürgermeister Herr Reiter wäre sicherlich auch dankbar dafür, wenn Sie ihm erhellende Hinweise geben. Wobei Sie Herrn Reiter dann evtl. darauf hinweisen sollten, daß „Erhellung“ nur möglich ist, wenn man die Augen zumindest mal aufmacht, sie aber keinesfalls vor den Tatsachen verschliessen darf.
Hallo Christoph L.
Danke für die rechtliche und menschliche Aufklärung.
Ganz am Anfang der Verdichtungsankündigung habe ich Herrn Reiter einen Brief darüber geschrieben. Die Antwort war ein lapidarer Serienbrief, den auch andere erhalten haben. Ich denke mal darüber nach, wem ich was schreibe.
Der bayerische bzw. deutsche Staatsbürger ist doch letztendlich der Regierung bzw. der Kommunalbehörde/Stadtverwaltung egal. Wer an solch oberen Stellen sitzt, der wirtschaftet doch nur in seinen eigenen Säckel. Was in München-Fürstenried-West los ist, juckt die doch letztendlich nicht.