Für’s Archiv: BA19 zu den Bauanträgen

Liebe Nachbarn,

wir hatten uns ganz zu Anfang der Gründung des Vereins auf die Fahnen geschrieben, das Vorhaben der BVK zu begleiten. Dazu gehört auch, für die Nachwelt gewisse Handlungen von Parteien und Einzelpersonen festzuhalten.

Ganz in diesem Sinne möchte wir archivieren, dass der BA 19 in der aktuellen Besetzung, der sonst bei jedem Verfahren seinen Senf dazugibt und Baumfällungen durch Herrn Kollatz (SPD) kritisch kommentieren lässt, zu den Bauanträgen keine Stellungnahmen abgab und sich damit unkommentiert hinter die Entscheidungen des Stadtrats gestellt hat.

Wir haben uns übrigens gespart, eine Erklärung vom Vorsitzenden einzuholen. Wenn da Bedarf besteht, holen wir das gerne nach.

Ansonsten, hier im Volltext:

BEZIRKSAUSSCHUSS DES 19. STADTBEZIRKES DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN

  • Vorsitzender: Dr. Ludwig Weidinger
  • Protokoll der Sitzung des BA 19 vom 10.01.2023
  • Sitzungsort: Bürgersaal Stadtteilzentrum Fürstenried-Ost, Züricher Straße 35
  • Beginn: 19.05 Uhr
  • Ende: 20.45 Uhr
  • Der Sitzungsleiter, Herr Dr. Weidinger, eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden.
  • Stimmberechtigte Mitglieder: 27

2.6 Appenzeller Straße 95a

Beantragt ist der Neubau eines Wohngebäudes mit Haus für Kinder. Der Bauantrag liegt im Umgriff des Bebauungsplans Nr. 2109 Appenzeller Straße, der am 06.07.2022 durch den Münchner Stadtrat seinen abschließenden Satzungsbeschluss erhalten hat. Der Neubau ist wie beantragt auch so im Bereich WA 6 des Bebauungsplans 2109 aufgeführt.

Im westlichen Teil kann der Baukörper bis zu 21m und im Bereich der Kindertageseinrichtung laut Bebauungsplan bis zu 8m Wandhöhe erreichen. Der beantragte Baukörper hält diese Höhenentwicklung mit 20,06 und 7,82m ein und ist damit niedriger als die Bestandsgebäude Appenzeller Straße 95 und 97.

Da der Bauraum des Bebauungsplans eingehalten wird, der neue Baukörper sogar noch etwas vom südlichen Nachbarn abrückt und der BA anhand des vorliegenden Lageplans keine Überschreitungen der Vorgaben des Bebauungsplans ausmachen kann, gibt das Gremium keine Stellungnahme ab.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

2.8 Appenzeller Straße 94a (VB)

Beantragt ist der Neubau eines Wohngebäudes mit Gewerbeeinheit. Der Bauantrag liegt im Umgriff des Bebauungsplans Nr. 2109 Appenzeller Straße, der am 06.07.2022 durch den Münchner Stadtrat seinen abschließenden Satzungsbeschluss erhalten hat. Der Neubau ist wie beantragt auch so im Bereich WA 5 des Bebauungsplans 2109 aufgeführt.

Der Neubaukörper soll auf der östlichen Seite der Appenzeller Straße zwischen den Bestandsbaukörpern mit den Hausnummern 94 und 102 entstehen. Im Bebauungsplan ist hierfür ein Gebäude mit bis zu 16,5m Wandhöhe vorgesehen. Der Baukörper soll mit vier Vollgeschossen realisiert werden und wird damit die Vorgaben des Bebauungsplans bezüglich der Höhenentwicklung einhalten.

Da der Bauraum des Bebauungsplans eingehalten wird und der BA anhand des vorliegenden Lageplans keine Überschreitungen der Vorgaben des Bebauungsplans ausmachen kann, gibt das Gremium keine Stellungnahme ab.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

2.15 Forst-Kasten-Allee Flurnummer 652/42

Beantragt ist die Errichtung eines Wohngebäudes mit Gewerbeeinheit. Der Bauantrag liegt im Umgriff des Bebauungsplans Nr. 2109 Appenzeller Straße, der am 06.07.2022 durch den Münchner Stadtrat seinen abschließenden Satzungsbeschluss erhalten hat. Der Neubau ist wie beantragt auch so im Bereich WA 2 des Bebauungsplans 2109 aufgeführt.

Der Neubaukörper soll östlich der Kreuzung Appenzeller Straße / Forsten-Kasten-Allee entstehen und kann laut Bebauungsplan eine Höhe von bis zu 55,6 Meter erreichen. Beantragt ist ein Baukörper mit 18 Vollgeschossen. Da der Bauraum des Bebauungsplans eingehalten wird und der BA anhand des vorliegenden Lageplans keine Überschreitungen der Vorgaben des Bebauungsplans ausmachen kann, gibt das Gremium keine Stellungnahme ab.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

BEZIRKSAUSSCHUSS DES 19. STADTBEZIRKES DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN

  • Vorsitzender: Dr. Ludwig Weidinger
  • Protokoll der Sitzung des BA 19 vom 07.02.2023
  • Sitzungsort: Pfarrsaal St. Johann Baptist, Fellererplatz 7, 81479 München
  • Beginn: 19.00 Uhr
  • Ende: 20.55 Uhr
  • Der Sitzungsleiter, Herr Dr. Weidinger, eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden.
  • Stimmberechtigte Mitglieder: 31

2.5 Bellinzonastraße 30

Beantragt ist die Aufstockung eines Wohngebäudes mit Anbau eines Aufzugs und Ersatz der Balkone. Der Bauantrag liegt im Umgriff des Bebauungsplans Nr. 2109 Appenzeller Straße, der am 06.07.2022 durch den Münchner Stadtrat seinen abschließenden Satzungsbeschluss erhalten hat. Die Aufstockung ist wie beantragt auch so im Bereich WA 2 des Bebauungsplans 2109 aufgeführt.

Der Baukörper kann laut Bebauungsplan bis zu 19 Meter Wandhöhe erreichen. Der beantragte Baukörper hält diese Höhenentwicklung ein und überschreitet diese nur im Bereich des neuen Aufzugs um wenige cm. Der Bestandsbaukörper soll so um zwei abgetreppte Geschosse in Holzbauweise erhöht werden. Da der Bauraum des Bebauungsplans eingehalten wird und der BA anhand des vorliegenden Lageplans keine wesentlichen Überschreitungen der Vorgaben des Bebauungsplans ausmachen kann, gibt das Gremium keine Stellungnahme zum Bauvorhaben ab.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

2.10 Bellinzonastraße 22

Beantragt ist die Aufstockung eines Wohngebäudes mit Anbau eines Aufzugs und Ersatz der Balkone. Der Bauantrag liegt im Umgriff des Bebauungsplans Nr. 2109 Appenzeller Straße, deram 06.07.2022 durch den Münchner Stadtrat seinen abschließenden Satzungsbeschluss erhalten hat. Die Aufstockung ist wie beantragt auch so im Bereich WA 2 des Bebauungsplans 2109 aufgeführt. Der Baukörper kann laut Bebauungsplan bis zu 18,6 m Wandhöhe erreichen.

Der beantragte Baukörper hält diese Höhenentwicklung mit 18,10 m inklusive Dachaufbauten ein. Der Bestandsbaukörper soll so um zwei abgetreppte Geschosse in Holzbauweise erhöht werden. Da der Bauraum des Bebauungsplans eingehalten wird und der BA anhand des vorliegenden Lageplans keine Überschreitungen der Vorgaben des Bebauungsplans ausmachen kann, gibt das Gremium keine Stellungnahme zum Bauvorhaben ab.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

2.12 Appenzeller Straße 121

Beantragt ist die Aufstockung eines Wohngebäudes mit Anbau eines Aufzugs und Ersatz der Balkone. Der Bauantrag liegt im Umgriff des Bebauungsplans Nr. 2109 Appenzeller Straße, der am 06.07.2022 durch den Münchner Stadtrat seinen abschließenden Satzungsbeschluss erhalten hat. Die Aufstockung ist wie beantragt auch so im Bereich WA 4 des Bebauungsplans 2109 aufgeführt. Der Baukörper kann laut Bebauungsplan bis zu 18,8 m Wandhöhe erreichen.

Der beantragte Baukörper hält diese Höhenentwicklung mit 18,34 m ein. Der Bestandsbaukörper soll so um zwei Geschosse in Holzbauweise erhöht werden. Da der Bauraum des Bebauungsplans eingehalten wird und der BA anhand des vorliegenden Lageplans keine Überschreitungen der Vorgaben des Bebauungsplans ausmachen kann, gibt das Gremium keine Stellungnahme zum Bauvorhaben ab.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

2.13 Bellinzonastraße 12

Beantragt ist die Aufstockung eines Wohngebäudes mit Anbau eines Aufzugs und Ersatz der Balkone. Der Bauantrag liegt im Umgriff des Bebauungsplans Nr. 2109 Appenzeller Straße, der am 06.07.2022 durch den Münchner Stadtrat seinen abschließenden Satzungsbeschluss erhalten hat. Die Aufstockung ist wie beantragt auch so im Bereich WA 2 des Bebauungsplans 2109 aufgeführt. Der Baukörper kann laut Bebauungsplan bis zu 18,7 m Wandhöhe erreichen.

Der beantragte Baukörper hält diese Höhenentwicklung mit 18,34 m ein. Der Bestandsbaukörper soll so um zwei Geschosse in Holzbauweise erhöht werden. Da der Bauraum des Bebauungsplans eingehalten wird und der BA anhand des vorliegenden Lageplans keine Überschreitungen der Vorgaben des Bebauungsplans ausmachen kann, gibt das Gremium keine Stellungnahme zum Bauvorhaben ab.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Ein Kommentar vorhanden
  1. Bellinzona_und_Graubünden sagt:

    Stein und Stein mauert sich Fürstenried-West allmählich ein.

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