Betriebskostenabrechnungen 2022: noch immer kein Fortschritt

Liebe Nachbarn,

Wir haben bereits nach Abschluß der Betriebskostenabrechnung 2021, bei der Hunderte von Mietern unseres Viertels finanzielle Nachteile hatten, weil ihre Abrechnungen nicht korrigiert wurden, für die Betriebskostenabrechnung 2022 eine vollständige Belegeinsicht einschließlich Zahlungsnachweisen und Verträgen gefordert.

Für eine professionell arbeitende Hausverwaltung dürfte es doch kein Problem sein, eine Belegeinsicht zeitnah, vollständig und nachvollziehbar zur Verfügung zu stellen. Es fehlen immerhin nicht nur Zahlungsnachweise und Verträge, sondern sogar Rechnungen. Ende Juni wurde uns mitgeteilt, dass selbst Nachweise für die der Abrechnung 2022 zu Grunde gelegten Flächenverhältnisse nicht vorliegen, wie die Aufschlüsselung über die qm. Auch diese Daten wurden in der Betriebskostenabrechnung 2021 bereits eingefordert.

Die Hausverwaltung Ackermann hat:

  • alle unsere Schreiben zur Belegeinsicht – zur Erinnerung, wir wurden von mehr als 400 Mietern dazu bevollmächtigt – ignoriert,
  • sämtliche Termine ohne Rückmeldung verstreichen lassen und
  • uns bis heute immer noch keinen Zeitpunkt für die vollständige Belegeinsicht für unsere Wirtschaftseinheiten nennen können,
  • stattdessen rechtswidrig Mahnungen verschickt und damit Mieter unter Druck gesetzt

In der Stellungnahme der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks findet man u. a. folgende Aussagen:

Wir möchten gegenüber unseren Mieterinnen und Mietern betonen, dass die Hausverwaltung Ackermann nicht versucht, in irgendeiner Form falsch zu handeln, sondern ihr Bestes gibt, die Anforderungen der Mietenden im Quartier FÜRstenried West zu erfüllen.

Die durch die Hausverwaltung Ackermann fälschlicherweise verschickten Mahnungen, nach denen Sie gefragt hatten, sind natürlich für alle Beteiligten ein sehr unglücklicher Umstand.

Dies war auf einen technischen Fehler zurückzuführen, wobei die betroffenen Mietparteien unverzüglich von der Hausverwaltung Ackermann über diesen Fehler unterrichtet und ebenso um Verzeihung gebeten wurden.

Es wurden den Mietern im Laufe des Jahres 2024 bereits mehrere Mahnungen wegen Rückständen, die sich aus dem Zurückbehaltungsrecht ergeben haben, zugestellt – alle wegen eines „technischen Fehlers“?!

Hier der bisherige Verlauf:

16.07.2024:         Mahnschreiben von Ackermann mit dem Zahlungsziel 30.07.2024 – über die Casavi-App zugestellt und zusätzlich per Post.

18.07.2024:         Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag von Quartier FÜRstenried-West GmbH & Co. geschl. InvKG (5 Versorgungswerke, vertreten durch die BVK) – hier der Schlusssatz:

Wir dürfen die Prüfgemeinschaft daher aufgrund vorstehender Ausführungen eindringlich bitten, von weiteren Einbehalten der Betriebskostenvorauszahlungen abzusehen, da wir unserer Mandantschaft ansonsten dazu raten werden, die dann unberechtigterweise einbehaltenen Zahlungen auf dem Klageweg geltend zu machen.

22.07.2024:       Schreiben der Prüfgemeinschaft (per E-Mail) an die Hausverwaltung, u. a. mit dem Hinweis, dass wir die Mieter auffordern, vorerst keine weiteren Vorauszahlungen zurückzubehalten und auch keine negativen Feststellungsklagen zur Bestätigung des Zurückbehaltungsrechts einzuleiten. Im Gegenzug dazu haben wir eine schriftliche Bestätigung gefordert, dass die Zahlungserinnerungen und Mahnungen für gegenstandslos erklärt werden.

29.07.2024      Schreiben der Hausverwaltung nur zum Mahnlauf Juli, dass die Mahnungen wegen Systemfehler als gegenstandslos zu betrachten sind und man sich für die fehlerhafte Zusendung entschuldigt, nur per Post zugeschickt!

Damit ergibt sich:

  • Die rechtswidrigen Mahnungen sind bis heute im System nicht gelöscht, sie sind immer noch auf der Casavi-App als zugestellt aufgeführt.
  • Die Entschuldigungsschreiben hätte man bereits dem größten Teil der Mieter am 22.07.2024 per Casavi-App zustellen können, aber unter dem Druck der Mahnungen und der Ankündigung von weiteren Maßnahmen haben sicher einige Mieter noch schnell ihren Rückstand gezahlt.

„ein Schelm, der Böses dabei denkt!“

 

3 Kommentare vorhanden
  1. Mieter Appenzeller Strasse sagt:

    Sehr geehrte Hausverwaltung,
    ich denke mal sie lesen hier mit.
    Leider wurde meine Bitte eine richtig adressierte Mieterhöhung und Betriebskostenabrechnung von ihnen ignoriert.
    Ich habe beides sofort akzeptiert und meine Zahlungen angepasst. Betriebskostennachzahlung hatte ich einbehalten, hier bin ich lt. letzten Schreiben wohl in die Schublade der Widersprecher gelegt worden.
    Auch wenn Sie lt. meinem Anwalt juristisch im Recht sind, wäre diese doch ein leichtes zu erfüllen. Die Erinnerungsschreiben kann man gegen die richtig adressierten Schreiben austauschen, aber das wäre dann doch zu einfach.
    Ich weiss nicht ob Sie hier ein Zweck verfolgten oder einfach schlichtweg überfordert sind.
    Warum eine Umbuchung mein Mietkonto um 225.- reduziert hat, kann ich nur erahnen. Hier ist lt. Anwalt ihnen ein juristischer Fehler unterlaufen, lt Mietvertrag ist eine Verrechnung mit einem anderen Mietvertrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
    Mit der Zahlung hat sich das Thema für mich erstmal erledigt.
    Auf alle Fälle habe ich mir vorgenommen für die Betriebskostenabrechnung 2023 wiederum mein juristisches Recht für eine Belegeinsicht einzufordern.
    Mir ist klar dass eine Belegeinsicht bei einem Quartier wie diesem sehr schwer umzusetzen ist. Belege liegen meist nur in elektronischer Form vor und sind dazu noch Sammelrechnungen. Wie diese dann noch auf einzelne Häuser und Parteien umgebrochen wird, Bedarf es dann noch die genauen Pläne mit den passenden Umrechnungsschlüssel. Ob dann auch der Leerstand berücksichtig worden ist usw.
    Meines erachtendes § 29 NMV 1970 – Auskunftspflicht des Vermieters in der heutigen Zeit bei grossen Quartieren nur sehr schwer umsetzbar.
    Hier wäre dann doch ein Testat eines unabhängiger Wirtschaftsprüfer sinnvoll.
    Besonders spannend, wie wird die CO² Steuer aufgeteilt. Bei einer Wohnung deren Raumtemperatur nur durch öffnen der Balkontür zu regeln ist, wäre alles andere als 0% für den Mieter sehr fragwürdig.

    Ihr Mieter in der Appenzeller Strasse

  2. Quartiermieter sagt:

    Hallo.

    Ich hätte mal eine Frage. Da ich mich nicht so gut auskenne hoffe ich diese Frage wurde noch nicht gestellt bzw. beantwortet.

    Ich gehöre nicht zu der Gruppe die Einspruch / Klage eingelegt hat
    Ich nehme an daher besteht auch kein Anspruch auf Erstattung? Falls es denn einen gibt?!
    Ich frage mich auch, wenn es sich um eine professionelle Hausverwaltung handelt, müsste doch auch Interesse darin bestehen allen Mietern entsprechend entgegen zu kommen, oder nicht? Ansonsten wäre es j naiv gesehen ein ungerechtes Ungleichgewicht. Es bleibt ja unrecht, egal ob man geklagt hat oder nicht? Oder sehe ich das falsch?
    Freue mich über eine Antwort.
    Vielen Dank.

  3. Hubert sagt:

    Hallo Frau Reim, vielen Dank nochmal für ihren Einsatz! Es ist super das hier das Fernsehen sogar berichtet. Ich war sehr überrascht, als ich letzte Woche ein Schreiben von Ackermann im Briefkasten hatte. Es war eine neue Abrechnung.Ich muss weniger zahlen, auch wenn es nur 20€ sind. Gehen Sie hier zur Belegeinsicht für uns und prüfen das nochmal?

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