Ackermann #7: Belegeinsicht Abrechnungen

Liebe Nachbarn,

Ich hatte die Möglichkeit, am 25.01.2023 unsere Wirtschaftseinheit prüfen zu können. Belegeinsicht bringt Klarheit – da habe ich mich gewaltig geirrt: unvollständig – falsch – nicht nachvollziehbar.

Was kann man erwarten?

Die Hausverwaltung muss dem Mieter alle Unterlagen, aus denen sich die Betriebskostenabrechnung für den betreffenden Zeitraum ergibt, im Original vorlegen. Zum Beispiel:

  1. Kontoauszüge
  2. Buchungsbelege
  3. Verträge
  4. Rechnungen
  5. Lieferscheine
  6. Heiz– und Wasserkosten einschl. relevanter Daten anderer Mieter (siehe BGH-Urteil vom 07.02.2018, Aktenzeichen VIII ZR 189/17)

Zum Thema Datenschutz: Datenschutzrechtliche Aspekte stehen diesem Ergebnis nicht entgegen. Nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGV) ist die Datensammlung und Datenverarbeitung der Mieterverbräuche zulässig, weil sie für die Erfüllung der vertraglichen Pflicht der Rechnungslegung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b, c DSGV). Hiernach ist auch die Einsichtsgewährung in fremde Daten angesichts des weiten Begriffs der „Verarbeitung“ nach Art. 4 Nr. 2 DSGV gerechtfertigt.

Zum Einsichtsrecht des Mieters gehört es, dass er in zumutbarer Weise Einsicht nehmen kann. Die Belege müssen geordnet vorgelegt werden. Der Mieter darf Belege fotografieren.

Was stand zur Verfügung?

Ein Ordner, mit einem Deckblatt pro Posten, auf denen die Rechnungssummen vermerkt waren; dahinter fand man Kopien von dazugehörenden Anlagen:

  1.  Keine Kontoauszüge bzw. sonstige Zahlungsbestätigungen.
  2.  1 Buchungsbeleg statt Rechnung, weitere Buchungsbelege fehlten
  3.  Verträge
    •  Hausmeistervertrag vom 31.12.2020 und Nachtrag Hausmeistervertrag zum 1.7.2020 waren vorhanden (allerdings die Anlagen nicht zuordnungsbar, keine Tätigkeitsnachweise für Hausmeister und Reinigung sowie pauschal verrechnete Gartenarbeiten)
    •  keine Verträge für Aufzüge,
    • kein Bescheid für Fernwärme (Vereinbarung über Grundpreis),
    •  kein Vertrag Breitband,
    •  kein Bescheid für Müll und Wasser,
    • keine Versicherungspolicen,
    • auch die Angebote, die zum Abschluss von teils deutlich höheren Vertragssummen geführt haben, wurden nicht offengelegt.
  4. Rechnungen:
    • Stromrechnungen lagen vor, konnten den Posten der Betriebskostenabrechnung allerdings nicht zugeordnet werden.
    • nur Zahlungserinnerung für Grundsteuer, daher konnte Betrag nicht hergeleitet werden
  5.  keine Lieferscheine.
  6. keine Techem Unterlagen (für Heiz- und Warmwasserkosten)

FAZIT

Das Ganze war wie im falschen Film, der Ordner war offensichtlich auf dem Stand 03.12.2022, wurde wahrscheinlich bereits im Pfarrsaal St. Ansgar für die als ungültig erklärte Abrechnung vom 14.11.2022 verwendet.

Offensichtlich haben sie bei Ackermann psg verschlafen, dass sie danach nochmal neue Betriebskostenabrechnungen gemacht haben und die Belege auf dem neuesten Stand sein müssten.

In der Mieterveranstaltung wurde uns im Übrigen vollständige Transparenz und sogar ein Mieterportal zur Vereinfachung der Kommunikation zugesagt – wir warten immer noch.

Abrechnung und Belege haben nicht zusammengepasst und für eine ordnungsgemäße Belegeinsicht muss unsere Hausverwaltung sich noch anstrengen, Zeit wird’s!

13 Kommentare vorhanden
  1. Reiner sagt:

    danke, für welche Wirtschaftseinheit war das?

    • Marita Reim sagt:

      Es handelt sich um die Wirtschaftseinheit 9110 (Bellinzonastr. 2, Graubündner Str. 107 und Bellinzonastr. 6 – 10); bei der Wirtschaftseinheit 9120 (Bellinzonastr. 1, 5 und 7) war es nicht viel besser, die haben wir am selben Tag überprüft. Wir fordern eine komplette Belegeinsicht erstmal für diese beiden Wirtschaftseinheiten, um alle Positionen nachvollziehen zu können. Ackermann sollte dann auch für die anderen Wirtschaftseinheiten entsprechend reagieren.
      Das ist uns wichtig, damit wir bei der Abrechnung 2022 nicht wieder Unstimmigkeiten haben. Für 2021 gib es keine Korrektur mehr zu Lasten der Mieter.

      • Bellinzona_und_Graubünden sagt:

        Hallo Frau Reim,
        vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Mühe. So etwas hat es bisher bei uns noch nie gegeben. Da kann man sich nur an den Kopf langen.

        • Martin sagt:

          Hat eigentlich jemand die Erstattung der Heizkosten bekommen? Ich würde laut Abrechnung was zurück bekommen, habe aber bis heute nichts erhalten.

          • Christoph L. sagt:

            Hallo Martin,

            ich warte jetzt auch seit Anfang Januar auf die Erstattung. Habe auch 2 mal mit Fristsetzung gemahnt. Es kommt nichts.

            Falls es Sie interessiert, schauen Sie sich mal den § 288 Absatz 5 BGB an.

            Ich schau mir das jetzt noch ein paar Tage an und dann wird halt der Erlass eines Mahnbescheides beantragt. Wenn es nicht anders geht, geht es halt nicht anders.

          • Bellinzona_und_Graubünden sagt:

            Ich habe auch das Schreiben von Techem über Ackermann erhalten, aber bisher ebenfalls nichts bekommen.

  2. Reiner sagt:

    Danke, ob Ackermann das schafft? Was heißt „keine Korrektur mehr zu Lasten der Mieter“? Die zahlen jetzt ja wohl die „Phantasiebeträge“, wenn sie nicht widersprochen haben.

  3. ML sagt:

    Danke für die Info. Ich wohne in dieser Wirtschaftseinheit 9110.

  4. GeKa sagt:

    Ich habe die Infos von Frau Reim (danke für Ihre Arbeit, die Sie für uns machen!) erst heute gelesen und bin fassungslos, wie diese Firma arbeitet. Wie geht es jetzt weiter? Macht Ackermann jetzt noch irgendetwas zur Berichtigung? Das kann man doch nicht einfach so laufen lassen. Ich habe bis jetzt weder die Nachbelastung (Nebenkosten) noch die Gutschrift (Heizung) auf dem Konto.

    • Marita Reim sagt:

      Ich habe keinen Überblick, ob und wieviele Mieter den Abrechnungen widersprochen und/oder Belegeinsicht eingefordert haben, einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben. Ohne Begründung und entsprechende Maßnahmen besteht für die Firma Ackermann kein Grund, etwas zu berichtigen. Nächste Woche unternehme ich einen 2. Versuch zur Belege-Einsicht und werde informieren, wenn ich weitere Einzelheiten zum Prozedere der Hausverwaltung erfahre.

      • Bellinzona_und_Graubünden sagt:

        Vielen Dank für Ihre Mühen, Frau Reim. Aber diese Hausverwalter-Firma Ackermann ist für mich eher eine Firma Floddermann, so wie die arbeitet. Unmöglich, sowas ist nicht tragbar für unser Quartier Fürstenried-West. Was hat sich die BVK bloß dabei gedacht, sowas auf die Menschheit loszulassen?

  5. GeKa sagt:

    Bei mir stellt sich die Frage, ob das wirklich Unvermögen ist, denn so chaotisch kann man gar nicht arbeiten. Oder ob hier nicht ein System der Verschleierung dahinter steckt.

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