Betriebskostenabrechnungen 2022: vollständige Belegeinsicht verweigert

Mieter aus Fürstenried suchen den Geschäftssitz der Firma Ackermann auf und verlangen vergeblich Einsicht in die Belege. Geschäftsführer Schwarzenböck tritt auf und bittet wieder einmal um Verständnis. Mahnungen soll es nicht mehr geben.

Der Termin zur „aufsuchenden Belegeinsicht“ am Donnerstag, 20.06.2024, war auf mehreren Wegen (Post, E-Mails an mehrere Adressen des Vermieters einschließlich der des Geschäftsführers, Herrn Schwarzenböck) mitgeteilt worden.

Vor Ort viele verdutzte Gesichter

Vor Ort waren ein Dutzend Mieter, die auf diese Weise den letztmaligen Versuch zur Belegeinsicht wahrnehmen wollten. Zwei Mitarbeiter von der Ackermann Hausverwaltung öffneten um 9 Uhr die Türen zu den Geschäftsräumen. Sie machten darauf aufmerksam, dass der Termin seitens Ackermann nicht bestätigt sei. Sie informierten den Geschäftsführer, Herrn Schwarzenböck, der dann zur Mietergruppe ins Treppenhaus vor die Geschäftsräume kam.

Herr Schwarzenböck erklärte, die Ordner mit den Belegen und die zuständigen Mitarbeiter wären heute im Quartiersbüro in Fürstenried. Er stellte sich überrascht, dass die Mieter in der Garmischer Str. 7 aufgetaucht seien.

Auseinandersetzung im Treppenhaus

Die Mieter stellten klar, dass Ackermann mehrmals über den Termin informiert worden sei und dass die Belegeinsicht in den Räumen des Vermieters stattfinden müsse.

Eine andere Möglichkeit zur Belegeinsicht gab es nicht mehr: der Vermieter hatte auf keinen der drei Sammelbriefe aus der Mietergemeinschaft geantwortet und digital nur unvollständige Belege vorgelegt. Folgerichtig verlangten die Mieter die Belegeinsicht vor Ort.

Schwarzenböck erklärte, es sei eine externe Firma mit 3 Vollzeitangestellten dabei, die Abrechnungen zu überprüfen, es müssten noch Rechnungen von den Stadtwerken, die nachträglich gekommen sind, verarbeitet werden. Der dafür zuständige Mitarbeiter sei seit mehreren Wochen krank und man hätte Probleme mit dem Datenschutz. Die Übergabe auf die externen Mitarbeiter sei schwierig. Das sei auch der Grund dafür, dass weiterhin grundlos Mahnungen verschickt werden. Schwarzenböck sicherte außerdem zu, dass die aktuelle Mahnwelle so bald wie möglich gestoppt würde.

Die Mieter beschwerten sich darüber, dass Schreiben und E-Mails vonseiten der Hausverwaltung ignoriert worden seien. Herr Schwarzenböck meinte daraufhin, dass Ackermann alle Belege digital zur Verfügung gestellt habe. Hier regte sich Protest. Die Mieter erklärten, dass die im Juni gelieferten Belege die gleichen Belege sind, die sie bereits im Februar per Ordner bekommen hätten. Die damals eingereichten Einwendungen wären nicht berücksichtigt worden. Wichtige Belege – z.B. Verträge, Tätigkeitsnachweise oder Zahlungsnachweise – würden nach einer dreimonatigen Wartezeit immer noch fehlen.

Eine letzte Gnadenfrist – wieder verstrichen

Zum Ende des Gesprächs gab Geschäftsführer Schwarzenböck das Versprechen – mit dem Einwand, es wahrscheinlich nicht einhalten zu können – dass er bis Dienstag, den 25.06., 18:00 Uhr mitteilen kann, bis wann die Belegeinsicht möglich wäre. Die Vertreter der Mieterseite räumten widerstrebend eine letzte Gnadenfrist von vier Werktagen ein. Sie stellten fest, dass sie die Belegeinsicht als verweigert betrachten würden, falls bis zum 25.06., 18:00 Uhr die fehlenden Belege nicht digital vorliegen.

Tatsächlich meldete sich Ackermann am 25.06. per Mail. Die fehlenden Belege könne man erst „sukzessive“ nachreichen. Diese erneute Ausrede werden die Mieter nicht mehr gelten lassen. Die fortlaufende Überprüfung von Zwischenständen ist unzumutbar.

Fazit: Endgültige Verweigerung der Belegeinsicht

Damit ist die letzte Frist zur Vorlage der vollständigen Belege verstrichen. Die Belegeinsicht gilt jetzt als endgültig verweigert. Kommende Woche beraten die Freiwilligen der Mietergemeinschaft über die nächsten Schritte.

 

13 Kommentare vorhanden
  1. Peter März sagt:

    Diese Hausverwaltung sollte per Gesetz verboten werden, Aber was passiert garnix.
    Einfach nix mehr zahlen

    p.m Appenzellerstr

  2. Peter März sagt:

    Genauso kümmert sich kein Mensch um die Parkplatz Situation
    Eine Frechheit auch das so was überhaupt von der Stadt genehmigt worden ist.
    Was da alles gelaufen ist hintenrum möchte ich nicht wissen.
    p.m

  3. Wolf sagt:

    Wie ist das denn mit den Zahlungsnachweisen, worum gehts dabei?? Ich verstehe das ehrlich gesagt nicht genau. Kann es sein das also in unserer Abrechnung Sachen abgerechnet sind die gar nicht bezahlt wurden und wir deshalb dann auch nicht bezahlen müssen? Verstehe ich das richtig? Ich habe schon überwiesen im Januar gleich, weil es auch nicht so viel war zum Glück. Habe ich da eine Chance das zurück zu bekommen ??? Auch wenn ich schon bezahlt habe?

    • Marita Reim sagt:

      Ob und in welcher Höhe Rechnungen bezahlt wurden kann man nur über Zahlungsnachweise erkennen. Der Mieter hat das Recht, die tatsächlich gezahlten Kosten im Rahmen der Belegeinsicht zu prüfen.

      • Wolf sagt:

        Hallo Frau Reim, danke für die Antwort! Ist das denn zu befürchten? Also das abgerechnet wurde aber gar nicht bezahlt? Wäredas nicht sogar Betrug???

        • Marita Reim sagt:

          Jede Hausverwaltung sollte eine transparente und sauber geführte Buchhaltung haben, damit Mieter zeitnah eine vollständige Belegeinsicht bekommen können. Mehr möchte ich dazu nicht schreiben.

  4. Mietermeinung sagt:

    Wenn man das alles so hier liest, bekommt man allmählich das kalte Grausen, wenn man weiterhin Mieter hier in diesem Wohnviertel bleiben muss.

  5. WM sagt:

    Nach meiner Vermutung steht hier von Seiten Ackermann ein massiver Abrechnungsbetrug im Millionenbereich im Raum.

    Und genau deshalb läuft Ackermann meines Erachtens bezüglich der vollständigen Belegeinsicht wie der Teufel um das Weihwasser herum.

    Ich bin der Meinung, dass Ackermann die betrogenen Mieter*innen solange wie möglich blockiert und vertröstet, bis es für die Verantwortlichen von Ackermann strafrechtlich relevant wird.

    Ich persönlich habe jedenfalls gegenüber Ackermann Widerstand geleistet und in der Folge völlig überzogene Nachforderungsbeträge wieder zurück erhalten.

    Insofern wünsche ich diesbezüglich auch pro-Fürstenried viel Erfolg!

    • Mietermeinung sagt:

      Da haben Sie wirklich Glück gehabt.

      • WM sagt:

        Das war kein Glück.
        Es war das Ergebnis einer langwierigen und hartnäckigen Auseinandersetzung mit der Fa. Ackermann, die letztlich eingesehen hat, dass ich nicht einer von denen bin, die aufgeben und sich alles gefallen lassen.

  6. Dagegen sagt:

    Am 19.07. wurden erneut Mahnungen versendet, für mich die dritte. Dass der Mahnversand gestoppt würde, ist also – wie alles, was Ackermann so sagt – wieder mal unzutreffend.

  7. Marita Reim sagt:

    Bei der gestrigen Mietersprechstunde haben ich mit weiteren Mitgliedern der Mietergewerkschaft von Ackermann-Mitarbeitern erfahren, dass die Mahnungen für die zurückbehaltenen Betriebskosten angeblich auf einen „Systemfehler“ zurückzuführen sind.
    Egal, ob „Systemfehler“ oder nicht: Mieter, die den Sammelbrief unterzeichnet und Belegeinsicht gefordert haben, dürfen nicht wegen zurückbehaltener Nebenkosten angemahnt werden.
    Jeder, der unberechtigt gemahnt wird, sollte der Mahnung umgehend widersprechen (einen Vordruck dafür finden Sie unter folgendem link: https://mietergewerkschaft.de/fuerstenried-west-widerspruch-gegen-mahnungen )

    • JM sagt:

      Mahnungen die irrtümlich versendet werden, müssen auch storniert werden und uns zukommen. Sonst wird die nächstfolgend durch ein „Systemfehler“ folgen.

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